Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Allgemeinverfügung ab 26.11. - Beschränkung TN-Zahl von Veranstaltungen

Konkret heißt dies, dass ab dem 26.11.2021 die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen auf 250 Personen beschränkt wird.  Diese Regelung betrifft auch die Nutzung aller in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen geschlossenen Räume.

Darüber hinaus gilt ab dem 26.11.2021 für Veranstaltungen mit mehr als 100 bis zu 250 Teilnehmer*innen in geschlossenen Räumen die Regelungen der Warnstufe 2 (2 G Plus Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht). Diese Regelung betrifft auch die Nutzung aller in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen geschlossenen Räume.

Die o.g. Vorschriften über Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten nicht

1. für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,
2. für religiöse Veranstaltungen, 
3. im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr, einschließlich der entsprechenden Fortbildung, 
4. im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
5. bei Veranstaltungen und Sitzungen von kommunalen Vertretungen, deren Gremien und Fraktionen, wobei das Hausrecht und die Ordnungsgewalt der oder des Vorsitzenden der Vertretung unberührt bleibt,
6. für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes,
7. für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Hintergrund ist der starke Anstieg des Infektionsgeschehens in den letzten Tagen in Emden. Es war ein exponentieller Inzidenzanstieg 108,3 auf 184,5 zu verzeichnen und es liegt eine diffuse Infektionslage vor, die die Kontaktpersonennachverfolgung zu einer Herausforderung macht. 

Im Hinblick auf diese Situation ist die Entwicklung zu Warnstufe 2 in Niedersachsen zu erwarten.