Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Aus dem Verwaltungsausschuss vom 30. Mai 2022

Beschaffung eines Pulvertanklöschfahrzeuges (PTLF 4000)
Im Verwaltungsausschuss wurde zunächst über die Beschaffung eines Pulvertanklöschfahrzeuges (PTLF 4000) für die Hauptberufliche Wachbereitschaft der Feuerwehr entschieden und der Auftrag zum Bau und Lieferung des PTLF 4000 durch die Fa. Magirus in Höhe von 347.480,00 € (inklusive Mehrwertsteuer) erteilt.

Die Hauptberufliche Wachbereitschaft der Feuerwehr soll ein neues Pulvertanklöschfahrzeug, PTLF 4000, erhalten. Die Lieferzeit wird 30 Monate betragen, so dass eine Inbetriebnahme Ende des Jahres 2024 zu erwarten ist. Das Vorgängerfahrzeug wird dann nach 23 Jahren ausgemustert und im Internet versteigert.

Es wurde europaweit öffentlich ausgeschrieben: Ausgeschrieben wurden nur das Fahrgestell und der Kofferaufbau. Die feuerwehrtechnische Beladung wird vom Vorgängerfahrzeug übernommen, um Kosten zu sparen. 

Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Flugplatz Emden GmbH und der Stadt Emden vom 27.04.2005 trägt der Flugplatz 50 % der Kosten, da mit dem Fahrzeug bei der Landung von großen Flugzeugen (ICAO-Kategorie 4) eine Brandsicherheitswache gestellt werden muss.

Jahresunterhaltungsvertrag für Pflasterflächen
Des Weiteren wurde der Jahresunterhaltungsvertrag für Pflasterflächen neu vergeben. Hierzu erhielt die Fa. Lorenz GmbH & Co. KG, Emden den Auftrag für die Pflasterflächen in Höhe von 242.019,82 € (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die Laufzeit beginnt am Tag der Auftragserteilung und endet am 30.04.2023.

Die Neuvergabe der Jahresunterhaltungsverträge wurde zuletzt 2018 ausgeschrieben und jährlich verlängert. Durch diese bewährte Vorgehensweise werden ortsansässige Unternehmen vertraglich gebunden, über einen festgelegten Zeitraum von 12 Monaten notwendige Arbeiten für die Stadt Emden auszuführen. Somit ermöglicht der Abschluss eines Jahresunterhaltungsvertrages eine schnelle Reaktionszeit auf kurzfristige Straßenunterhaltungsarbeiten.

Ursprüngliche Regelung des Besuches der Altengeburtstage und Ehejubiläen entzerrt
Künftig wird Emder Bürgerinnen und Bürgern, die das 80., das 85., das 90. und die dann folgenden Lebensjahre vollenden, aus Anlass ihres Geburtstages seitens der Stadt ein Geburtstagsbesuch angeboten. Im Falle der Annahme des Angebotes wird der Geburtstagsbesuch wie bisher durch eine repräsentative Vertreterin oder einen repräsentativen Vertreter der Stadt (Bürgermeisterin) durchgeführt. Zum 100. Geburtstag kommt der Oberbürgermeister und überbringt auch die Glückwünsche des Ministerpräsidenten.

Das bisherige Angebot und gegebenenfalls die Durchführung eines Geburtstagsbesuches aus Anlass der Vollendung des 86., 87., 88., und 89. Lebensjahres endet mit Ablauf des 30.06.2022. Die veränderte Altersstufen-Struktur tritt mit Wirkung ab 01.07.2022 in Kraft. In Zusammenhang mit einem gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 02.11.2021 bezüglich der Wahl von nunmehr zwei (statt vorher drei) ehrenamtlichen Vertreterinnen oder Vertretern des Oberbürgermeisters, wurde von den beiden Fraktionen um die Entzerrung des derzeitigen Verfahrens gebeten.

Durch den Beschluss des gestrigen VAs und damit die Umsetzung des o.g. neuen Verfahrens, wird sich im Vergleich mit dem früheren Verfahren eine Entzerrung um 497 Fälle (rd. 28%) ergeben und gleichzeitig durch den früheren Beginn (ab 80 Jahre) eine größere Bandbreite von Menschen angesprochen.

Die Besuchsregelung aus Anlass von Hochzeitsjubiläen bleibt unverändert bestehen.