Die Jahressteuerbescheide für Grundstücksabgaben 2022 und für die Hundesteuer sind erstellt worden. Mit der Verteilung der über 20.000 Bescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer und Hundesteuerpflichtige wird am 27.01.2022 begonnen. Bitte beachten Sie, dass es wegen der großen Menge an Bescheiden vereinzelt zu Verzögerungen bei der Verteilung kommen kann.
Die Bescheide enthalten neben den Festsetzungen der Grundstücksabgaben für das Jahr 2022 auch die Müllgebührenabrechnung für das Jahr 2021. Mögliche Erstattungen werden sogleich mit den Zahlpflichten des ersten Quartals (15.02.2022) verrechnet.
Dem eigentlichen Berechnungs- und Festsetzungsteil ist ein allgemeiner Text vorangestellt, der die Verständlichkeit des Bescheides erleichtert. Hier wird beschrieben, wo die wesentlichen Aussagen und Zahlen zu finden sind. Die Wiegedaten werden tabellarisch im Bescheid aufgeführt und liegen der Müllabrechnung zu Grunde.
Wichtige Informationen über die Änderung der Hundesteuersatzung zum 1.01.2022 finden Sie in einem Infoblatt, das dem Hundesteuerbescheid beigefügt ist. Wesentliche Veränderungen sind die Abschaffung der Hundesteuermarke und die Erstellung eines Dauerbescheides.
Wenn Sie Fragen zu den Bescheiden haben, stehen die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Finanzen, Abgaben und Stadtkasse gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail, Post oder telefonisch Kontakt auf. Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartner*in finden Sie auf den Bescheiden. Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter www.emden.de/steuern