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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2024/2025 müssen frühzeitig angemeldet werden

Das Niedersächsische Schulgesetz schreibt vor, dass Schulanfänger*innen deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, bereits im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.

Aus organisatorischen Gründen ist es deshalb erforderlich, die Schulanfänger*innen, die im August 2024 eingeschult werden, bereits im Frühjahr 2023 bei den entsprechenden Grundschulen der Stadt Emden und der Gemeinde Hinte anzumelden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Anmeldung und die amtliche Bekanntmachung mit weiteren Einzelheiten finden Sie hier. Die Bekanntmachung wird am Samstag, den 29.04.2023, in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht.