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Geflügelpest - Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Aurich und in der Stadt Emden

In einem Geflügelbestand im Landkreis Aurich ist die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist eine Legehennen-Freilandhaltung in der Gemeinde Ihlow. Bei Proben von mehreren Tieren war am vergangenen Donnerstag das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 durch das Veterinärinstitut in Oldenburg nachgewiesen worden. Die abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor steht noch aus.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpestfalls hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Aurich zum Schutz des Geflügels eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Sonnabend, den 13.11.2021 in den regionalen Tageszeitungen erschienen ist und am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist. Demnach darf sämtliches im Landkreis Aurich sowie in der Stadt Emden gehaltenes Geflügel ab Sonntag, 14. November 2021, bis zur Aufhebung der Verfügung ausschließlich in geschlossenen Ställen und nicht mehr im Freien gehalten werden.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist auf dem Gebiet des Landkreises Aurich und der Stadt Emden untersagt.

Bei der hochpathogenen aviären Influenza handelt es sich um eine äußerst ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels. Tierhalter sollten ihre Bestände aufmerksam beobachten und auf die Hygienevorkehrungen achten, um mögliche Verbreitungswege des Virus zu unterbinden.

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 

Allgemeinverfügung Aufstallung

Interaktive Karte mit den Überwachungs-/Sperrbereichen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Aurich.