Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Wichtiger Hinweis - Impfreihenfolge gilt weiterhin

Die ärztliche Leiterin des Impfzentrums, Cathrin Leuffert, weist darauf hin, dass entgegen einzelner Gerüchte und dem nachvollziehbaren Wunsch einer flächendeckenden Aufhebung der aktuell geltenden Impfreihenfolge zugunsten aller Menschen, immer noch die Impfreihenfolge gilt. Folglich sind grundsätzlich nur Personen impfberechtigt, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 nach den Paragraphen 2 und 3 ("höchste Priorität" und "hohe Priorität") der Corona-Impfverordnung angehören.

Darüber hinaus sind auch bestimmte Personengruppen, die der Priorisierungsgruppe 3 nach § 4 ("mit erhöhter Priorität") der Corona-Impfverordnung angehörig sind, impfberechtigt.

Hierzu zählen:

  • Seit dem 26.04.2021 Personen ab einschließlich 60 Jahren
  • Ab dem 01.05.2021
    Mitarbeiter*innen in den Schulen der Sekundarbereiche I und II
    Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Kontakt zur Schüler*innen haben könnten
    Angehörige der Feuerwehren im aktiven Einsatzdienst (Berufs-/Werks-/ und Freiwillige Feuerwehren).

Diese Personengruppen sind bereits über die Fachdienste Schule und Sport und Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz der Stadt Emden benachrichtigt worden.

Personen, auf die der §3 (hohe Priorität) zutrifft, sind impfberechtigt, wenn ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Landes Niedersachsen über eine Impfberechtigung aufgrund einer Erkrankung (diese ersetzt ein ärztliches Attest) vorliegt.

Personen mit einer Bescheinigung nach §4 (erhöhte Priorität) sind noch nicht impfberechtigt.

Alle (!) anderen Personen der Priorisierungsgruppe 3 (also Personen unter 60 / andere berufliche Indikationen als die oben genannte) sind zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht (!) impfberechtigt. Bei diesen Personen kann somit noch keine Impfung erfolgen.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass sich nur impfberechtigte Personen beim Land Niedersachsen für eine Impfung anmelden mögen, da bei der Anmeldung keine technische Kontrolle erfolgt (Angabe „berufliche Indikation“). Andernfalls werden Impftermine an aktuell noch nicht impfberechtigte Personen vergeben. Eine Impfung im Impfzentrum müsste dann verweigert werden. Stattdessen wäre es dann notwendig, sehr kurzfristig eine nachrückende impfberechtigte Person von der Landeswarteliste nach dem Zufallsprinzip zu informieren.

Trotz der guten Impfdisziplin der Emder Bürgerinnen und Bürger, weist Cathrin Leuffert erneut darauf hin, dass Personen, die bereits bei einem Haus-/ oder Facharzt geimpft wurden, ihren Landeswartelistenplatz bitte stornieren mögen. Eine Stornierung kann direkt über www.impfportal-niedersachsen.de erfolgen. Zudem bietet die Stadt Emden Bürger*innen die Möglichkeit, ihren Termin telefonisch beim Bürgertelefon unter 04921-87 1818 oder per E-Mail an impfzentrum(at)emden.de, zu stornieren.