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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Niedersachsen verschärft Regeln ab Mittwoch 

Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird laut der Pressemitteilung des Landes ab Mittwoch, den 24.11.2021 erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab eines 7-Tage-Hospitalisierungswertes von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einem Hospitalisierungswert von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.

Die kreisfreie Stadt Emden liegt mit einem lokalen Inzidenzwert von heute 118,3 und bei einem landesweiten Hospitalisierungswert von 5,7 sowie einer Intensivbettenbelegung von 7,8 % noch bei Warnstufe 1. Der Leitindikator Hospitalisierung gibt an, wie viele Neuaufnahmen von Corona-Erkrankten es in den niedersächsischen Krankenhäusern in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gab. Der Indikator Intensivbettenbelegung gibt an, wie viel Prozent der Intensivbetten aktuell durch Covid-Patienten belegt sind.

In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen. Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen. Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird. Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.

In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Stadt Emden ist gehalten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.

Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.

Mit Erreichen der Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test. In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen.

Weitere Informationen und die neue Verordnung finden Sie auf der Homepage des Landes.