Die Untere Hafenbehörde des Fachdienstes Umwelt weist darauf hin, dass die Notfall-Ausstiegstreppen im Binnenhafenbereich frei bleiben müssen. Das Festmachen von Booten im Delft beziehungsweise an den umliegenden Kanälen an den Notfall-Ausstiegstreppen ist grundsätzlich verboten. Eine Blockierung verstößt gegen die Binnenhafenordung und behindert im Notfall den Notausstieg beziehungsweise die Bergung von verletzten Menschen!
Der FD Umwelt fordert Bootseigentümer unverzüglich auf, ihre Boote von der Notfall-Ausstiegstreppe zu entfernen. Wenn dies nicht erfolgt, kann das Boot durch behördliche Anordnung kostenpflichtig entfernt werden. Das Versperren einer Notfall-Nausstiegstreppe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Eine vor Ort Kontrolle durch die Untere Hafenbehörde findet zeitnah statt.