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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Oberbürgermeister weist den Vorwurf der "Mauschelei" in Bezug auf die Grundstückvergabe im Bereich Hammerstraße vehement zurück

"Den öffentlichen Vorwurf der Mauschelei des ehemaligen Präsidenten der Handwerkskammer, weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. Gerade wenn möglicherweise Partikularinteressen vorhanden sind, sollte man mit seiner Wortwahl beziehungsweise einem solchen Vorwurf gegenüber Mitarbeiter*innen der Stadt Emden sehr vorsichtig sein", so Oberbürgermeister Kruithoff.

Die Verwaltung ist seit 2018 bestrebt, den Bereich "Hammerstraße" einer interessanten gewerblichen Nutzung zuzuführen. Dazu wurden bau- und umweltrechtliche Fragestellungen geklärt und umfangreiche Vorgespräche mit potentiellen Interessenten geführt. Investoren müssen sich dabei darauf verlassen können, dass Gespräche über Grundstücke und Ansiedlungen von der Stadt zunächst vertraulich behandelt werden. Dabei geht es darum, die Machbarkeit und Umsetzbarkeit der vorgelegten Konzepte zu prüfen, bevor ein solches Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

In diesem speziellen Fall ist die Nutzung des 4.023 qm großen Grundstücks aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt möglich (alter Baumbestand, private Anschlüsse, Löschwasserbrunnen und auch Kampfmittelverdacht). Hinzu kommt, dass der Wert des Grundstücks unter dem für den Rat vorbehaltenen Wertgrenzen liegt. Es handelt sich hier somit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung und sollte dem Rat, wie bisher gelebte Praxis, nach Klärung sämtlicher Fragestellungen zur Kenntnis gegeben werden. Dies ist im Rahmen der letzten Stadtentwicklungsausschussitzung nichtöffentlich (Investorenschutz) auch erfolgt.

 

Die finale Entscheidung erfolgt, da es laufendes Geschäft der Verwaltung ist, im Rahmen einer Mitteilungsvorlage an den Rat. Aktuell befindet sich Verwaltung und Investor noch in Verhandlungen mit dem Ziel bis Ende Juni einen Kaufvertrag zu schließen. Abschließend stellt der Oberbürgermeister klar, dass man sich auf sein Wort verlassen kann: „Wenn ich eine Auskunft an ein Ratsmitglied gebe, dann ist das der Kenntnisstand, nach bestem Wissen und Gewissen, den ich zu der Zeit habe. Dies war auch bei der Ansprache der FDP der Fall.“