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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Öffentliche Osterfeuer 2026 – Übersicht

Auch im Jahr 2026 werden in Emden und den Stadtteilen wieder zahlreiche öffentliche Osterfeuer veranstaltet. Vereine, Feuerwehren und Bürgervereine laden Bürgerinnen und Bürger ein, gemeinsam die traditionelle Veranstaltung rund um das Osterfest zu erleben. Die Osterfeuer sind ein fester Bestandteil des regionalen Brauchtums und bieten Gelegenheit für Begegnung, Austausch und ein gemeinsames Erlebnis für Familien, Nachbarschaften und Gäste.

Die Veranstaltungen finden auf Sportplätzen, Vereinsgeländen oder geeigneten Freiflächen in verschiedenen Stadtteilen statt. Besucherinnen und Besucher sind herzlich eingeladen, die jeweiligen Osterfeuer zu besuchen und die Tradition gemeinsam zu pflegen.

Liste der öffentlichen Osterfeuer 2026

SV Petkum                                           Sportplatz, Blumenstr. 28
SV Amisia Stern Wolthusen e. V.      Schlackeplatz, Folkmar-Allena-Str. 13
F.C. Frisia e.V.                                       B-Platz, Cirksenastr. 28
Fw. Feuerwehr / HV Uphusen e.V.    Fläche auf dem Land des Landwirts Smidt, Nähe der Luftbrücke
TuS Rot-Weiß Emden                           B-Platz (Sportplatz), Conrebbersweg 1
SV Blau-Weiß Borssum                      Sportplatz/Trainingsplatz, Birkenweg
FT 03 Emden                                        Vereinsgelände, Petkumer Str. 83
Fw. Feuerwehr  / TB Twixlum             Bettewehrstr.
Bürgerverein Wybelsum                     Zum neuen Friedhof
SV Sportfreunde Larrelt                      Wolfsburger Str.

Die Organisatoren bitten Besucherinnen und Besucher, die örtlichen Hinweise zu Sicherheit, Parkmöglichkeiten und zum Umgang mit dem Feuer zu beachten. Änderungen oder zusätzliche Hinweise können von den jeweiligen Veranstaltern bekanntgegeben werden.

Empfehlungen, was beim Abbrennen von Osterfeuern zu beachten ist:
-Es darf nur trockener Baum- und Strauchabschnitt verbrannt werden
-Untergrund und Mindestabstände sind einzuhalten, am Brenntag muss eine Umschichtung des Brennmaterials zum Schutz von Tieren erfolgen
-Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen angefacht und unterhalten werden
-Das Osterfeuer muss ständig von einer erwachsenen Person unter Aufsicht gehalten werden sowie muss beim Verlassen Feuer und Glut der Feuerstelle erloschen sein 
-Es dürfen keine Verkehrsbehinderungen und Belästigungen durch Rauchentwicklung entstehen