Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Richtigstellung: Vollständiger Impfschutz ersetzt Testpflicht

Seit dem 19. April 2021 ist in Niedersachsen in § 5 a Absatz 2 der Corona-Verordnung geregelt, dass eine Pflicht zur Testung entfällt, wenn eine Person über eine seit mindestens 15 Tagen bei ihm oder ihr vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus verfügt.
Diese Gleichstellung von getesteten und vollständig geimpften Personen gilt (doch) auch in Hochinzidenzkommunen, somit auch in der Stadt Emden. Das Land hatte hier ursprünglich mitgeteilt, dass die Ausnahmeregelung nicht für Hochinzidenzkommunen gelte.

Kein tagesaktueller Testnachweis für Dienstleister*in notwendig
Des Weiteren ist festgelegt, dass bei körpernahen Dienstleistungen nur Kundinnen und Kunden einen höchstens 24 Stunden alten negativen Testnachweis vorlegen müssen. Dienstleister*innen müssen nicht täglich, sollten jedoch mindestens zwei Mal in der Woche einen Corona-Test durchführen und dokumentieren. Nach wie vor besteht sowohl für Dienstleister*innen als auch für Kunde und Kundin eine FFP2-Maskenpflicht.
Auch hier gilt:  Für Personen, die nachweisen können, dass sie vor mindestens 15 Tagen die zweite Schutzimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht.