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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Schutz der Karwoche

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage sind in der Karwoche am Donnerstag (14.04.2022), ab 05.00 Uhr, sowie ganztägig am Karfreitag (15.04.2022) und am Sonnabend (16.04.2022) öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt

Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:
a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b) öffentliche sportliche Veranstaltungen;
c) alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen (z. B. der Betrieb von Spielhallen), außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter dieses Tages Rücksicht nehmen.