Zum Jahreswechsel ist die Feuerwehr traditionell besonders gefordert: Immer wieder kommt es zu Einsätzen aufgrund von Verletzungen oder Bränden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden.
Auch wenn Feuerwerksartikel frei erhältlich sind, darf nicht vergessen werden: Es handelt sich um Sprengstoff! Die Folgen können gravierend sein – jedes Jahr erleiden Menschen schwere Verletzungen, verlieren Gliedmaßen oder sogar ihr Augenlicht. Hinzu kommen Sachschäden in Millionenhöhe.
Die Feuerwehr appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen und die Sicherheitshinweise strikt zu beachten.
Folgende Grundsätze sind bei dem Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten:
Silvesterfeuerwerk
- Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk mit Registriernummer und CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen und verteilt auf mehrere Tüten oder Kartons auf.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks frühzeitig, in Ruhe und mit klarem Verstand.
- Achten Sie auf Altersbeschränkungen
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
- Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden.
- Feuerwerk (mit Ausnahme der explizit für den Innenbereich vorgesehenen Produkte) darf nur im Freien gezündet werden, niemals in Räumen!
- In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (mit weicher Bedachung, z.B. Reetdächern, historische Fachwerkgebäude) oder Anlagen (z.B. landwirtschaftliche Erntelager, Öl- oder Gastanks) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten.
- Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen.
- Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus.
- Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse (Vorsicht auch vor geöffneten Fenstern, Dächern oder Vordächern) treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste.
- Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden. (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
- Werfen Sie angezündete Knallkörper sofort weg und niemals gegen Menschen oder Tiere oder in der Nähe brennbarer Gegenstände.
- Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen!
- Niemals versuchen, „Versager“ oder Feuerwerkskörper mit abgerissener Zündschnur nochmals oder anderweitig zu zünden, sie zu öffnen oder zu manipulieren!
- Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab.
- Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind für Silvester nicht zugelassen, da ihre Laufbahn unberechenbar ist.
- Sichern Sie Wohnung und Balkon!
- Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen.
- Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon oder aus dem Garten.
- Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.
Sollte es dennoch zu einem Entstehungsbrand kommen, der nicht im ersten Versuch gelöscht werden kann:
- Raum verlassen
- Türen schließen
- Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
- Name des Meldenden nennen
- Ort (Straße. und Hausnummer angeben)
- Was ist passiert?
- Angaben zu gefährdeten Personen machen.
- Das Gespräch nicht beenden, sondern auf evtl. Rückfragen warten! (Der Disponent beendet das Gespräch!)
- Mitbewohner und Nachbarn warnen bzw. informieren.
- Feuerwehr erwarten und einweisen
- Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser, maximal 5 Minuten lang kühlen.
Weitere Informationen zu Maßnahmen und Verhaltensregeln erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Feuerwehr oder bei der zuständigen Brandschutzprüferin bzw. dem Brandschutzprüfer.