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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Silvester 2021: Feuerwerksverkaufsverbot, Verbot von Feuerwerk an bestimmten Plätzen, Kontaktbeschränkungen

In seiner letzten Sitzung am 17.12.2021 stimmte der Bundesrat dafür, den Verkauf von Feuerwerk im Jahr 2021 erneut zu untersagen. Die diesbezüglich  zwischenzeitlich von der Bundesinnenministerin unterzeichnete und am 24.12.2021 in Kraft tretende bundesweit geltende Verordnung untersagt damit das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis auch zum Jahreswechsel 2021/2022. 

Die Kategorie F2 erfasst das übliche Silvesterfeuerwerk, wie z. B Silvesterknaller und Raketen mit Ausnahme von sogenanntem „Kleinfeuerwerk“ (z. B. Knallerbsen, Tischfeuerwerk usw.). Für das Jahr 2020 galt zunächst einmalig eine vergleichbare Regelung. Nach bisheriger Rechtslage durfte Silvesterfeuerwerk in anderen Jahren als 2020 ausnahmsweise vom 29. bis 31. Dezember jeden Jahres an Privatpersonen abgegeben werden. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2021 erneut auch an diesen Tagen verboten

Untersagt ist das „Überlassen“ dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits vor dem 29.12.2021 z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht mehr an Endkunden ausgeliefert werden.

Mit der Verordnung wird ein entsprechender Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021 umgesetzt. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten. Dieses wurde auch im Rahmen des am 21.12.2021 stattgefundenen Treffens mit dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Hinweis, im Hinblick auf die hohe Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems generell zu verzichten, erneut bekräftigt. 

Neben dem o. g. Verkaufsverbot ist nach der Nds. Corona-Verordnung zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 01. Januar 2022 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 auf belebten öffentlichen sowie öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen und Plätzenuntersagt. Die Stadt Emden hat zur Festlegung von entsprechenden Straßen, Wegen und Plätzen mit Datum vom 22.12.2021 anliegende  Allgemeinverfügung  erlassen. Hiernach ist in den konkret benannten Bereichen das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Auf die erlassene Allgemeinverfügung wird hiermit verbunden mit der eindringlichen Bitte, auf Feuerwerk generell zu verzichten, ausdrücklich verwiesen.

Zudem hat das Land Niedersachsen aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse vom 21.12.2021 Kontaktbeschränkungen auch für geimpfte und genesene Personen ab dem 27.12.2021 festgelegt.
Demnach dürfen sich nur noch zehn geimpfte oder genesene Personen privat treffen - sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu.
Für ungeimpfte Personen verbleibt es bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen.

Allgemeinverfügung der Stadt Emden
Bereiche Feuerwerksverbot