Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Emden appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere rund um Silvester, auf ausreichenden Abstand zu den Ruhestätten der Vogelwelt zu achten. Dazu gehören Schutzgebiete, größere Gehölze sowie kleine Waldflächen.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, die wertvolle Tierwelt in Emden gerade in der empfindlichen Winterzeit zu schützen.
Der Fachdienst Umwelt und Klimaschutz weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in verschiedenen Schutzgebieten der Stadt Emden ausdrücklich verboten ist.
Dies betrifft insbesondere:
• die großflächigen Vogelschutzgebiete in Marienwehr, Twixlum und Petkum
• das Landschaftsschutzgebiet Constantia
• das Naturschutzgebiet Bansmeer
Feuerwerk mit seinen lauten Knallgeräuschen und grellen Lichteffekten stellt eine erhebliche Störung für wildlebende Tiere und insbesondere für geschützte Vogelarten dar. Viele Tiere geraten in Panik, flüchten weite Strecken und verlieren wertvolle Energiereserven – ein Risiko, das insbesondere im Winter gravierende Folgen haben kann.
Auch im Petkumer Deichvorland und im Knockster Watt ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Feuerwerk auf oder in unmittelbarer Nähe des Deiches würde die dort rastenden Vogelarten im Naturschutzgebiet unzulässig beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage hierfür ist unter anderem § 39 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG), der es generell verbietet, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen.