Die Stadt Emden hat es sich seit vielen Jahren zum Ziel gesetzt, die aktive Teilnahme der in Emden lebenden Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu stärken. Aus diesem Grunde gibt es in Emden bereits seit 1993 die Delegiertenversammlung und den Seniorenbeirat. Beide Gremien wirken durch Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen an den Rat, seine Ausschüsse und Fachgremien sowie an die Verwaltung darauf hin, die Lebensqualität der älteren Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.
Die Delegiertenversammlung stellt ähnlich wie die Mitgliederversammlung eines Vereins die oberste Vertretung aller älteren Menschen in Emden dar. In ihrer Form als Delegiertenversammlung ist sie der Zusammenschluss der Vertreterinnen und Vertreter der in der offenen Altenarbeit in Emden aktiven Organisationen, Einrichtungen und Dienste. Hinzu kommen Einwohnerinnen und Einwohner, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und Interesse daran haben sich in der Entwicklung der Altenhilfe in Emden zu engagieren. Aus dem Kreise der Mitglieder der Delegiertenversammlung wird in der Folge auch ein Teil der Mitglieder des Seniorenbeirates gewählt, die nach der Wahl die operative Arbeit übernehmen.
Auf Grund der Kommunalwahl im September ist in der Ratssitzung am 4. November 2021 auch das Verzeichnis der in der Altenhilfe aktiven Organisationen, Einrichtungen und Dienste incl. der Einzelbewerber als Grundlage für die Delegiertenversammlung neu zu beschließen und anschließend eine neue Delegiertenversammlung zu bilden.
Die Stadt Emden bittet daher die in der offenen Altenhilfe aktiv tätigen Organisationen, Einrichtungen und Dienste, die das Angebot der aktiven Bürgermitbestimmung in Anspruch nehmen möchten, einen Vertreter / eine Vertreterin für die Delegiertenversammlung zu benennen.
Zu dem Kreis der in der offenen Altenhilfe aktiv tätigen Organisationen, Einrichtungen und Dienste zählen
- Seniorenvereine, - verbände und –initiativen und sonstige Vereinigungen mit vorwiegend älteren Menschen sowie
- Seniorenkreise der Wohlfahrtsverbände und Seniorengruppen von Organisationen anderer Träger, die regelmäßig Angebote für ältere Menschen vorhalten (mindestens 1 x pro Monat) und deren Veranstaltungen zumindest von etwa 20 Personen regelmäßig besucht werden.
Gleichzeitig werden aber auch alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und Interesse an der Arbeit in der Delegiertenversammlung haben, gebeten sich zu melden.
Die Stadt Emden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade die unterschiedlichen Erfahrungen, die verschiedenartigen Kenntnisse und die Vielzahl von Ideen, die aus der Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat in die Politik und Verwaltung hineingetragen werden, dazu dienen, das Leben älterer und alter Menschen in Emden zu gestalten. Es ist daher zu begrüßen, wenn viele Menschen die Möglichkeit nutzen und sich zur Mitarbeit in der Delegiertenversammlung bereit erklären.
Die Meldungen sind schriftlich vorzunehmen unter:
- Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers bzw. der Vertreterin/des Vertreters
Bei Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungen, Organisationen und Dienste sind zusätzlich
- die Angabe von Name, Anschrift und Benennung der gesetzlichen Vertretung (Vorstand) der jeweiligen Organisation oder Einrichtung bzw. des jeweiligen Dienstes erforderlich sowie
- eine schriftliche Bestätigung durch die gesetzliche Vertretung mit rechtskräftiger Unterschrift, dass die oben genannten Kriterien erfüllt werden.
Die Meldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens aber bis Mittwoch, den 6.10.2021 einzureichen.
Bitte an richten:
Stadt Emden – Fachdienst Sozialhilfe
z.Hd. Frau Doris Fecht
Ysaak-Brons-Straße 19
26721 Emden.
Für den Fall der persönlichen Abgabe der Meldungen werden diese vormittags im Verwaltungsgebäude III der Stadtverwaltung, Maria-Wilts-Straße 3, 26721 Emden, an der Information entgegengenommen.