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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Stadt Emden nutzt Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Zum 16. März 2022 tritt in Deutschland die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Betroffen sind insbesondere Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege.

Einen Überblick über die betroffenen Einrichtungen, Unternehmen und Personengruppen findet Sie hier:
https://www.ms.niedersachsen.de/download/181459/Grafiken_Einrichtungsbezogene_Impfpflicht_.pdf  https://www.niedersachsen.de/download/181462

Ablauf des Verfahrens:
Die betroffenen Einrichtungen/Unternehmen müssen ab dem 16.3.2022 innerhalb von 2 Wochen Meldungen von Personen vornehmen, die gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen der geforderten Nachweise vorgelegt haben (Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, aus welchem ein medizinischer Hinderungsgrund für die Impfung hervorgeht).

Die von den Einrichtungen/Unternehmen gemeldeten Personen erhalten daraufhin vom Gesundheitsamt eine Aufforderung, den fehlenden Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen. Wenn dies nicht erfolgt, liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter, welche Maßnahmen im jeweils individuellen Fall folgen. Mögliche Sanktionen sind Buß- und Zwangsgelder. Darüber hinaus kann als letzte Maßnahme im Einzelfall ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot angeordnet werden, sofern andere vergleichbar wirksame Infektionsschutzmaßnahmen nicht umzusetzen sind.
Wichtig: Ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot tritt nicht automatisch und unmittelbar ab dem 16.3.2022 in Kraft. Es wird allerdings generell empfohlen, Personen ohne fehlenden Nachweis (soweit aufgrund der Personalsituation möglich) patienten- bzw. bewohnerfern einzusetzen. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts eigene Regelungen zum jeweiligen beruflichen Einsatz treffen.

Zur Vereinfachung des Melde-Verfahrens hat das Land Niedersachsen das elektronische Meldeportal „MEBI“ entwickelt. Um ein einheitliches und möglichst schlankes Verfahren für alle Beteiligten zu erreichen, schreibt die Stadt Emden die Nutzung dieses elektronischen Meldeweges für die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen verpflichtend vor. Meldungen auf anderem Weg, z.B. per Post, Telefax, Email oder telefonisch sind nicht möglich. Geregelt wird dies in einer Allgemeinverfügung der Stadt Emden, welche am Freitag, 11. März 2022 veröffentlicht wird. In der Allgemeinverfügung ist der entsprechende Link zum Meldeportal enthalten. Eine Meldung vor dem 16.3. ist nicht möglich.

Betroffene Berufstätige, die bislang noch keinen vollständigen Impfschutz haben, können kurzfristig unter
https://impfzentrum-emden.de/ noch einen Impftermin buchen.