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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Unkastrierte Katzen führen zu Katzenelend und Überfüllung des Tierheims

Das Tierheim Emden hat jüngst darauf hingewiesen, dass es erneut einen Aufnahmestopp für Katzen verhängen muss, da seine Kapazität erschöpft ist. In diesem Zusammenhang verweist die Stadtverwaltung Emden auf die gültige Katzenschutz-Verordnung. Auf dieser Basis muss jede Katze, egal ob Kätzin oder Kater, kastriert, gechipt und in einem Heimtierregister gespeichert sein, wenn das Tier mindestes fünf Monate alt ist und sich außerhalb der geschlossenen Wohnung aufhält. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 € geahndet werden. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass auch die Person als Katzenhalter*in gilt, wer regelmäßig Katzen Futter anbietet. Es wird daher empfohlen, seine Hauskatze ausschließlich in den eigenen Räumen zu füttern. Das verhindert im Übrigen auch, dass Ratten oder andere unwillkommene Tiere angelockt werden.

Wichtig ist die Kastration, um die weitere Vermehrung von freilebenden und verwilderten Hauskatzen einzudämmen. Die unkontrollierte Vermehrung von auf sich allein gestellten Katzen stellt ein großes Problem dar. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass diese Katzen ohne menschliche Versorgung und Betreuung an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtier vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll sterben. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen.

Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie, können sich ungehindert ausbreiten. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, sich bei einem Freigang anstecken können. Die Folgen neben dem Katzenleid sind auch Schäden an der Flora und Fauna. Denn anders als Freigänger, welche nur zum Zeitvertreib jagen, sind verwilderte Tiere auf das Jagen als Nahrungsbeschaffung angewiesen.

Katzen sind bei einem Lebensalter von ca. sechs Monaten geschlechtsreif. Sie können in der Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge bekommen. Auch wenn die Sterblichkeitsrate bei Streunerkatzen hoch ist, wächst der Tierbestand stetig. Daher stellt das Land Niedersachsen auch immer wieder Gelder für die Kastration von verwilderten Katzen zur Verfügung. Viele ehrenamtliche Helfer*innen sind darüber hinaus bemüht, die verwilderten Katzen einzufangen und zu kastrieren sowie sie an Ort und Stelle zu betreuen. Nach Schätzungen der Tierschutzorganisation PETA leben ca. 2 Millionen heimatlose Katzen in Deutschland. Diese werden jedoch oftmals von der Bevölkerung nicht wahrgenommen, da diese Tiere scheu sind und sich daher auf verwahrlosten Grundstücken, Betriebsgelände, Friedhöfen oder in der sonstigen freien Landschaft zurückziehen. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Kätzinnen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat jedoch nur Erfolg, wenn Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre Tiere kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Population der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben. Laut Angaben des Deutschen Tierschutzbundes lebten 2015 in Deutschland rund 11,8 Millionen Katzen. In 2021 hatte sich die Anzahl bereits auf 16,7 Millionen Tiere erhöht. Dabei wird in den weitaus meisten Fällen den Hauskatzen Freigang gewährt. Darüber hinaus muss leider festgestellt werden, dass auch vermehrt Katzen, welche in der Corona-Zeit angeschafft wurden, nunmehr ausgesetzt werden.

Der Leiter des Fachdienstes öffentliche Sicherheit und Ordnung, Martin Wegbünder, appelliert an alle Emderinnen und Emder: „Wer sich ein Haustier anschafft, sollte sich von Anfang an darüber im Klaren sein, welche Verantwortung sie oder er übernimmt und welche Kosten entstehen werden.“