Seit heute, Sonntag, dem 12. Dezember 2021, gelten die Regelungen einer geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Im Einzelhandel gilt künftig die 2G-Regelung (mit medizinischer Maske), zudem gibt es weitere Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen (eigener Haushalt plus zwei Personen). Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3G-Regelung. Gastronomiebetriebe und Veranstalter können ab dem 12. Dezember bei 2Gplus auf zusätzliche Tests verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Zudem ist für die Zeit zwischen dem 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 eine Weihnachts- und Neujahrsauszeit in Niedersachsen geplant. Dann sollen die verschärften Regelungen der Warnstufe 3 gelten.
Unter www.emden.de/corona-aktuell werden die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
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