Der Verwaltungausschuss hat in seiner Sitzung am 21. August 2023 folgende Vergaben beschlossen:
Beleuchtung der Stadtgartenbäume mit energiesparenden Lichterketten
Es wurde beschlossen, die Baumbeleuchtung im Stadtgarten zu modernisieren und die vorhandenen Beleuchtungselemente durch energiesparende Lichterketten zu ersetzen. Der Auftrag hat einen Umfang von 123.794,36 € brutto.
Die Beleuchtungselemente sind abgängig und teilweise nicht mehr funktionstüchtig, sodass eine Modernisierung notwendig geworden ist. Die Maßnahme wird über das Sofortprogramm Perspektive Innenstadt mit 90% kofinanziert. Die Maßnahme Lichterstadt Emden ist eine Maßnahme aus dem Sofortprogramm Perspektive Innenstadt. Mit der Maßnahme Lichterstadt Emden soll die Sichtbarkeit der Stadt durch akzentuierte Beleuchtungen gewährleistet und ein attraktiveres Einkaufserlebnis forciert werden. Die Innenstadt soll dadurch nach Außen attraktiver und einladender wirken. Des Weiteren wird durch die Modernisierung der bestehenden Leuchtelemente ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Die Ausschreibung für die Beleuchtung erfolgte im Juli 2023 als öffentliche Ausschreibung und beinhaltete die Tiefbauarbeiten, die Lieferung von Lichterketten und die Montage der neuen sowie die Demontage der alten Lichterketten.
Der Auftrag in Höhe von insgesamt brutto 123.794,36 € (90% Kofinanzierung 111.414,92 € ,10% Eigenanteil der Stadt Emden 12.379,44 € ) soll an folgende Firmen vergeben werden: Tiefbauarbeiten: Huchtmann & Co. GmbH Straßen- und Tiefbau aus Emden (ca. 5 m² Pflaster aufnehmen und wieder verlegen, ca. 150,00 m). Auftragssumme brutto: 24.873,62 €
Lieferung der mitwachsenden Lichterketten (ca. 790 Stück) durch die Firma pep up GmbH & Co. KG aus Bremen. Auftragssumme brutto: 73.327,80 €
Demontage (ca. 700 Stück)/Montage (ca. 790 Stück) pep up GmbH & Co. KG aus Bremen. Auftragssumme brutto: 25.592,94 €
Auftragsvergabe Entwurfsplanung für das Projekt Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" – Sanierungsgebiet Port Arthur / Transvaal – südliche Ringstraße / Bebauungsplan - Änderung: 2 Garagengebäude Medmannstraße".
Das Architekturbüro Beyer + Freitag + Zeh, Emden, erhält den Auftrag zur Erstellung der Entwurfsplanung für das Parkhaus in der Medmannstraße mit einem Auftragsvolumen von brutto 63.070 €.
Die aktuell vorhandenen öffentlichen Parkplätze in der Emder Innenstadt können die stetig steigende Nachfrage nach innerstädtischen Parkflächen nur bedingt bedienen. Dies führt schon jetzt dazu, dass neben dem fließenden Durchgangsverkehr sehr viel Parkraumsuchverkehr entsteht. Um dieser Situation entgegenzuwirken und zusätzlichen Parkraum zur Verfügung zu stellen, wurde ein Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der Festsetzung einer Sonderfläche mit der Zweckbestimmung "Garagengebäude" auf dem jetzigen Parkplatz in der Medmannstraße getroffen (vgl. Beschluss 18/0072 v. 29.11.2021).
Das Vorhaben stellt standortbedingte Herausforderungen an die Konzeption des Parkhauses. So sind insbesondere die Belange des Denkmalschutzes und des Immissionsschutzes mit der Planung zu vereinbaren. Um zu gewährleisten, dass sich das Parkhaus unter Berücksichtigung dieser Belange in den Standort einfügt und keine über das zulässige Maß hinausgehenden Emissionen bewirkt, müssen die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans konkret ermittelt und festgelegt werden. Hierfür wiederum sind Objektplanungen im Sinne einer Machbarkeitsstudie erforderlich, anhand deren die zukünftigen Festsetzungen, wie z.B. Fassadengestaltung abgeleitet und die Verträglichkeit der Planung mit der Umgebung überprüft/sichergestellt werden können.
Einhergehend mit dem Bau des Parkhauses erfolgt eine Neuordnung der Stellplätze in der Ringstraße (z.B. sollen die Stellplätze auf dem Mittelstreifen entfallen und in das Parkhaus verlagert werden). Daher ist die Maßnahme bereits im Wirtschaftsplan und in der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Port Arthur / Transvaal – südliche Ringstraße berücksichtigt und im Förderprogramm angemeldet und aufgenommen. Damit sind Planung und Bau des Parkhauses grundsätzlich förderfähig. Da für die Nutzung des Parkhauses jedoch Gebühren erhoben werden sollen, gilt es, bei der Finanzierung und Berechnung der Höhe an Städtebaufördermitteln zu beachten, dass lediglich nur die Ausgaben berücksichtigt werden können, die nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können. Das bedeutet, dass unterm Strich auch eine 100% Rentierlichkeit der Maßnahme durch die späteren Einnahmen erreicht werden könnte und demnach keine zusätzliche Finanzierung durch Städtebaufördermittel in Betracht kommt. Eine genaue Berechnung der Rentierlichkeit lässt sich vornehmen, sobald die Gesamtkosten für den Bau des Parkhauses sowie die Höhe der zukünftigen Einnahmen feststehen. (Eine Kostenberechnung gem. DIN 276 ist ebenfalls Bestandteil der zu vergebenden Planungsleistung.)
Zudem steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wer der Bauherr des Parkhauses sein wird. Es ist auch möglich, dass das Parkhaus durch einen privaten Vorhabenträger umgesetzt wird. Als Vorbereitung des Parkhauses wird das o.g. Bauleitplanverfahren durch die Stadt Emden durchgeführt werden. Hierfür ist wie beschrieben als Grundlage eine Objektplanung gem. Leistungsphasen 1 – 3 gem. HOAI erforderlich.
Teilsanierung Riepster Weg, Asphaltarbeiten
Die Firma TellBau GmbH, Norden, erhält den Auftrag für die Teilsanierung des Riepster Weges. Die Auftragssumme beträgt 155.567,09 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung eines Teilstückes des Riepster Weges, K 39. Die bestehende Deck- und Binderschicht soll in kompletter Breite abgefräst und durch eine neue Asphaltdeck- und Binderschicht ersetzt werden. Zudem ist vorgesehen, die bituminöse Tragschicht in mehreren Teilbereichen durch eine neue Asphalttragschicht zu erneuern. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt. Der Verkehr wird entsprechend umgeleitet. Die Arbeiten sollen im Zeitraum November bis Dezember 2023 ausgeführt und fertiggestellt werden. Um die Gültigkeit der Angebote zu gewährleisten und eine zeitliche Verzögerung zu verhindern, ist die Vergabe des Auftrags vor Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 01.09.2023 erforderlich. Aufgrund dessen wird die Auftragsvergabe auf direktem Weg zur Entscheidung an den Verwal[1]tungsausschuss übermittelt.
Sanierung Eggenastraße 2. Bauabschnitt, Straßenbauarbeiten
Die Fa. Christians Bauunternehmung GmbH, Emden, erhält den Auftrag für die Sanierung der Eggenastraße, Straßenbauarbeiten (2. Bauabschnitt). Die Auftragssumme beträgt 356.508,77 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den 2. Bauabschnitt des Ausbaus der Eggenastraße zwischen der Hermann-Allmers-Straße und der Menso-Alting-Straße. Der zu sanierende Abschnitt weist eine Gesamtlänge von ca. 180 m und eine Gesamtbaubreite von ca. 10 m auf. Im Zuge der Straßenbauarbeiten wird der komplette Straßenkörper, bestehend aus Asphaltfahrbahn, Entwässerungsrinne, Bord- und Gehweganlage, Straßenabläufen und Straßenbeleuchtung, zurückgebaut. Die unter der Asphaltfahrbahn liegende Groß- und Kleinpflasterbahn sowie die darunter liegenden Schotterpackanlagen sollen ebenfalls aufgebrochen bzw. aufgenommen werden.
Der darunter liegende Füllboden wird in einer geringen Tiefe ausgekoffert und durch eine neue Frostschutzschicht, geschützt von einem Trennvlies, ersetzt. Die Arbeiten an den Gehweganlagen erfolgen unter einer halbseitigen Sperrung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, während die Fahrbahnarbeiten unter einer Vollsperrung durchgeführt werden. Anliegerverkehr soll jedoch eingeschränkt möglich sein.