Führerscheine müssen getauscht werden

Die Gültigkeit von Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, ist auf 15 Jahre befristet. Das gibt die sogenannte Fahrerlaubnisverordnung (§24a Abs.1)  vor. Wenn Sie einen Papierführerschein (grau und rosa) oder einen Kartenführerschein ohne Befristung haben, sind Sie verpflichtet diesen Führerschein rechtzeitig umzutauschen. Der so genannte Pflichtumtausch ist dabei durch den Gesetzgeber nach Jahrgängen gestaffelt worden. Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren wurde und einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.

Wenn der Führerschein ursprünglich in Emden ausgestellt worden ist, reicht für den Umtausch ein biometrisches Passbild. Sollte der Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt worden sein, muss bei der jeweils ursprünglich zuständigen Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift angefordert werden. Diese beinhaltet alle Angaben, die im Führerschein vermerkt sind, beispielsweise welche Fahrzeugklassen gefahren werden dürfen. Sie können diese Abschrift direkt per E-Mail an fuehrerscheinstelle(at)emden.de senden.

Der neue Führerschein wird nach Beantragung direkt nach Hause geschickt. Die Kosten für den Umtausch, inklusive des Versandes liegen bei 30,30 Euro.

Bei Rückfragen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte nicht an das Bürgerbüro, sondern an die Kolleg*innen des Fachdienstes Straßenverkehr unter 04921/87 1312 und 04921/87 1533 oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle(at)emden.de. Sie können auch online einen Termin unter www.emden.de/termine vereinbaren. 

Weitere Informationen und eine Auflistung "Wer tauscht wann?" finden Sie auf der Seite der Führerscheinstelle.