Voraussetzungen für eine Zulassung auf eine minderjährige Person

Es liegt eine Schwerbehinderung vor

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
  • Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz [Formular 3809] (auch im Bürgerbüro erhältlich oder auf ww.zoll.de)
  • Kann nur eine Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragt werden, benötigen wir eine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer.
    Infos hierzu erhalten Sie hier.
  • Einverständniserklärung für Minderjährige mit dem Ausweis oder Pass der Mutter und des Vaters/Vormunds.

Entsprechende Fahrerlaubnis

Ab 16 Jahre: mit Führerscheinklasse BF 17 oder AM für Kleinkrafträder und A1 für leichte Krafträder.
Ab 17 Jahre: begleitendes Fahren

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Führerschein
  • Einverständniserklärung für Minderjährige mit dem Ausweis oder Pass der Mutter oder des Vaters/Vormunds.