Voraussetzungen für eine Zulassung auf eine minderjährige Person
Es liegt eine Schwerbehinderung vor
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Schwerbehindertenausweis
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz [Formular 3809] (auch im Bürgerbüro erhältlich oder auf ww.zoll.de)
- Kann nur eine Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragt werden, benötigen wir eine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer.
Infos hierzu erhalten Sie hier. - Einverständniserklärung für Minderjährige mit dem Ausweis oder Pass der Mutter und des Vaters/Vormunds.
Entsprechende Fahrerlaubnis
Ab 16 Jahre: mit Führerscheinklasse BF 17 oder AM für Kleinkrafträder und A1 für leichte Krafträder.
Ab 17 Jahre: begleitendes Fahren
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Führerschein
- Einverständniserklärung für Minderjährige mit dem Ausweis oder Pass der Mutter oder des Vaters/Vormunds.