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Kurzzeitkennzeichen - für Probe- und Überführungsfahrten

Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten (Kurzzeitkennzeichen) bis zu 6 Tagen ab Tag der Beantragung.

Achtung! Wichtige Informationen: Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015 (PDF-Datei zum Download)

Mitzubringen:

  • e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
  • Personalausweis/Reisepass des Versicherungsnehmers
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
  • Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Fahrzeugdaten/Fahrzeugpapiere *
  • Hauptuntersuchungsbescheinigung *

* eine Fotokopie wird in Ausnahmefällen auch akzeptiert

Gebühren

Gebühr: 13,10 € 
Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen. 
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden