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Wiederzulassung

Wiederzulassung auf den gleichen Halter eines abgemeldeten Fahrzeugs

Mitzubringen:

  • Fahrzeugschein
  • e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
  • ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
  • Personalausweis/Reisepass des Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
  • Kennzeichen

Gebühren

Kosten für die Wiederzulassung:

Gebühr: 12,50€

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Online-Wiederzulassung auf den gleichen Halter eines abgemeldeten Fahrzeuges

Voraussetzungen:

  • Sollten Sie das gleiche Kennzeichen, welches bereits vor der Abmeldung zugeteilt war, übernehmen, benötigen Sie die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die mit einer Druckstücknummer versehen ist (grüner Aufkleber auf der Rückseite)
  • Wünschen Sie ein Kennzeichenwechsel, benötigen Sie noch zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit Druckstücknummer (grüner Aufkleber auf der linken Seite mit silbernen Hologramm und QR-Code)
  • einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und ein dafür vorgesehenes Lesegerät. Neue Smartphones können das auch. Voraussetzung ist ein NFC-Chip wie z.B. bei Android ab 5.0 oder iOS ab 13.2).
  • Zahlungsfunktion: Kreditkarte oder Giropay

Achtung! Die Zulassung ist erst 3-4 Tage später gültig (wegen dem Postweg)

Online-Modul i-Kfz

 

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
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Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

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26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden