Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Wiederzulassung
Wiederzulassung auf den gleichen Halter eines abgemeldeten Fahrzeugs
Mitzubringen:
- Fahrzeugschein
- e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
- ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- Personalausweis/Reisepass des Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
- Kennzeichen
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Vollmacht KFZ-Zulassung
Einverständniserklärung für Minderjährige
Gebühren
Kosten für die Wiederzulassung:
Gebühr: 12,50€
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Online-Wiederzulassung auf den gleichen Halter eines abgemeldeten Fahrzeuges
Voraussetzungen:
- Sollten Sie das gleiche Kennzeichen, welches bereits vor der Abmeldung zugeteilt war, übernehmen, benötigen Sie die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die mit einer Druckstücknummer versehen ist (grüner Aufkleber auf der Rückseite)
- Wünschen Sie ein Kennzeichenwechsel, benötigen Sie noch zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit Druckstücknummer (grüner Aufkleber auf der linken Seite mit silbernen Hologramm und QR-Code)
- einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und ein dafür vorgesehenes Lesegerät. Neue Smartphones können das auch. Voraussetzung ist ein NFC-Chip wie z.B. bei Android ab 5.0 oder iOS ab 13.2).
- Zahlungsfunktion: Kreditkarte oder Giropay
Achtung! Die Zulassung ist erst 3-4 Tage später gültig (wegen dem Postweg)
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr