Anlagentechnischer Brandschutz

Brandschutzeinrichtungen werden eingesetzt, um auch bei hoher Brandgefährdung das Brandrisiko klein zu halten. Der Einbau ortsfester Brandschutzeinrichtungen kann von der Behörde aufgetragen werden oder auch im eigenen Interesse erfolgen.

Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen sind:

  • Brandmeldeeinrichtungen ® Anlage „Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Emden“ Automatische Löschanlagen
  • Rauch und Wärmeabzugsanlagen
  • Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung
  • Anlagen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Zündung
  • Einrichtungen zur Sicherung der Flucht und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes

Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (als PDF-Datei zum Download)