Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Anmeldung/Zuzug nach Emden

Haupt- oder Nebenwohnsitz in Emden

Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Emden, muss sie sich im Bürgerbüro zur Aufnahme in das Einwohnermelderegister anmelden. Sie sind nach Emden gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor. Eine längere Überschreitung diese Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich.

Bei der Abgabe der Anmeldung sollten Sie den Personalausweis und wenn vorhanden, den Reisepass mitbringen (auch aller umziehenden Angehörigen). Wenn Sie Mieter sind, ist die vom Wohnungsgeber auszufüllende und zu unterschreibende Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen. Sollte die Wohnung in Ihrem Eigentum stehen, so ist ein geeigneter Nachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag) vorzulegen. Informationen zur Wohnungsgeberbescheinigung und einen Vordruck finden Sie hier.

Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält. Wenn eine Nebenwohnung in Emden angemeldet werden soll, muss das Anmeldeformular und zusätzlich der Fragebogen zur „Bestimmung des Hauptwohnsitzes“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben. Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.

Bei einer Ummeldung eines minderjährigen Kindes benötigen wir die Zustimmung beider Elternteile, sofern das Kind nur bei einem Elternteil wohnt und gemeinsames Sorgerecht besteht. Legen sie zu der Einverständniserklärung bitte beide Ausweise/Pässe der Elternteile (eine Fotokopie reicht vollkommen aus) und achten Sie darauf, dass die Unterschriften auf der Erklärung mit denen im Ausweis/Pass übereinstimmen.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

Ausländische EU-Bürger füllen bitte noch das „Zusatzformular für ausländische EU-Bürger“ mit der „Anmeldung bei der Stadt Emden“ aus.

Hinweis für ausländische Bürger, die nicht zur EU gehören:
Vor Ihrem Termin im Bürgerbüro müssen Sie sich zuerst bei der Ausländerbehörde in der dritten Etage melden. Bitte machen Sie dieses ca. 30 Minuten vor Ihrem Termin bei uns im Bürgerbüro.  

Sofern sie ein zulassungspflichtiges KFZ haben, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss (siehe Internetseiten KFZ).

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden