Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs innerhalb oder außerhalb Emdens
Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Mitzubringen bei Ummeldung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel
möglich
- bei einem zugelassenen oder abgemeldeten Fahrzeug mit Halterwechsel oder
- bei einem zugelassenen Fahrzeug ohne Halterwechsel
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
- ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
- Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch auswärtig zugelassen ist und ein Wechsel auf ein Emder Kennzeichen gewünscht wird)
- Wunsch- und Seriennummer-Online hier
Mitzubringen bei Ummeldung von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel bei einem zugelassenen Fahrzeug (nur möglich bei einem Halterwechsel)
- Fahrzeugschein
- Personalausweis/Reisepass des Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
Bei einem Halterwechsel benötigen wir zusätzlich noch Folgendes:
• Fahrzeugbrief
• e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
• Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
Mitzubringen bei Ummeldung innerhalb Emdens
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
- ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
- Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
- Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination/ neue Wunschnummer erhalten soll oder bei einem abgemeldeten Fahrzeug, wenn die alten entsiegelten Kennzeichen wiederverwendet werden sollen)
- Wunsch- und Seriennummer-Online hier
Weitere Informationen
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Vollmacht KFZ-Zulassung
Einverständniserklärung für Minderjährige
Hinweis zur Umweltplakette
Wurde dem Fahrzeug bereits eine Umweltplakette zugeteilt, verliert diese ihre Gültigkeit bei einem Kennzeichenwechsel.
Diese können Sie für 6,40 € im Bürgerbüro mit der Zulassung beantragen.
Hinweis zum Kennzeichen
Falls ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen oder bei Oldtimern ein "H"-Kennzeichen bekommen soll, beachten Sie bitte die entsprechenden Infoseiten/Links:
Informationen zum Saisonkennzeichen
Informationen zum "H"-Kennzeichen (Oldtimer)
Gebühren
Kosten für Ummeldung eines Fahrzeugs außerhalb Emdens:
Gebühr: 30,20€ (mit Halterwechsel)
Gebühr: 28,20€ (ohne Halterwechsel)
Gebühr: 24,80€ (ohne Halterwechsel, ohne Kennzeichenwechsel, ohne Zusatzgebühren)
Kosten für Ummeldung eines Fahrzeugs innerhalb Emdens:
Gebühr: 27,40€ (mit gleicher Nummernkombination)
Gebühr: 29,40€ (mit neuer Nummernkombination)
Hinweise auf Zusatzgebühren:
Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Wunschkennzeichengebühr = 10,20€
- Vorreservierungsgebühr = 2,60€
- Zulassungsbescheinigung Teil 2/Fahrzeugbrief
(bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10€ - Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben,
Ersatz = 14,00€ - Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) = 10,20€
Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen.
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Online-Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeuges
Voraussetzungen:
- Ihr Fahrzeug hat eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Druckstücknummer (grüner Aufkleber mit QR-Code auf der Rückseite)
- Ihr Fahrzeug hat eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit Druckstücknummer (grüner Aufkleber auf der linken Seite mit silbernen Hologramm und QR-Code)
- Ist das Fahrzeug noch zugelassen und Sie wünschen einen Kennzeichenwechsel, müssen die Stempelplaketten verdeckte Sicherheitscodes haben (ein QR-Code ist neben dem Landeswappen sichtbar). Diese wurden ab dem 01. Januar 2015 für Zulassung ausgegeben.
- Die bisherigen Kennzeichen können auch bei einem zugelassenen Fahrzeug übernommen werden.
- einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und ein dafür vorgesehenes Lesegerät. Neue Smartphones können das auch. Voraussetzung ist ein NFC-Chip wie z.B. bei Android ab 5.0 oder iOS ab 13.2).
- Zahlungsfunktion: Kreditkarte oder Giropay
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr