Aktualisierter Landschaftsrahmenplan

Welche Flächen und Gebiete müssen geschützt werden? Wie kann man den Wiesenvögeln helfen? Wo kann sich die Stadt weiterentwickeln, ohne wertvolle Natur zu zerstören? Dies alles sind Fragen, auf die im Landschaftsrahmenplan (kurz LRP) eine Antwort gegeben wird.

Der Landschaftsrahmenplan der Stadt Emden von 1996 wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Fachdienstes Umwelt nun fortgeschrieben und in der aktualisierten Form 2021 veröffentlicht. Im Vergleich zu vor 20 Jahren hat sich vieles geändert: die Landschaft, die Verbreitung von Tieren und Pflanzen, die Naturschutzgesetze.

Inventur der Natur

Der Landschaftsrahmenplan ist die Umsetzung der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene. Landkreise und kreisfreie Städte müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsrahmenpläne aufstellen. Zuständig ist in Emden die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst Umwelt mit Leiter Dr. Christian Federolf. Im LRP wird eine zielorientierte Erfassung und Bewertung der vorhandenen Schutzgüter vorgenommen. Bei dieser Inventur von Natur und Landschaft erfassen Biologen und Landschaftsökologen systematisch die Landschaft und kartieren (Erstellung von Karten) Lebensräume, Tiere und Pflanzen. Dabei kann natürlich nicht alles aufgezeichnet werden, sondern man kartiert vor allem seltene und geschützte Arten. Die wichtigste Grundlage für die Aufstellung eines LRP ist eine flächendeckende Biotypenkartierung. Biotoptypen sind z.B. Gehölzbestände, Hecken, Teiche und Gräben, Grünland und Äcker. Dadurch erhält man eine gute Übersicht der aktuellen Landnutzung und deren Intensität.

Aber auch andere Dinge werden in Karten dargestellt und beschrieben wie die Bodenverhältnisse, der Zustand von Gewässern, das Landschaftsbild sowie Nutzungen, die Natur und Landschaft gefährden, wie z.B. geplante Siedlungserweiterungen, Straßen, Windparks, Hochspannungsleitungen usw. Alle diese sogenannten Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild) werden dann bewertet, z.B. indem man die Verbreitung von gefährdeten Arten und Lebensräumen nach ihrer Einstufung in den Roten Listen darstellt. So ergeben sich für die einzelnen Schutzgüter wertvolle bzw. wichtige oder nicht so wichtige Bereiche, berichtet Agnes Hube von der Unteren Naturschutzbehörde.

Landschaft im Wandel

Da die Stadt Emden diese Inventur und Bewertung bereits vor 20 Jahren durchgeführt hat, kann man in der aktuellen Fortschreibung des LRP auch Veränderungen feststellen. Dieses hilft, positive und negative Entwicklungen oder Trends aufzuzeigen. Waren die Naturschutzmaßnahmen der vergangenen Jahre erfolgreich? Oder haben sich negative Entwicklungen fortgesetzt? Sind Arten inzwischen sogar ausgestorben oder haben sich andere Arten neu angesiedelt?

Mit dem Landschaftsrahmenplan können wichtige Aussagen über den Wert von Landschaftsteilen bzw. die Bedeutung von ganzen Landschaften dargestellt werden. Die wertvollsten Gebiete können dann z.B. als Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Ob dies geschieht, entscheidet dann die Politik, merkt Dr. Federolf an.

Der Landschaftsrahmenplan ist dazu das Fachgutachten, um Entscheidungen von Verwaltung und dem Rat vorzubereiten.

„Der Landschaftsrahmenplan zeigt nicht nur die Ziele des Naturschutzes auf, sondern entwickelt auch sogenannte Leitbilder. Hier werden die Ziele verbildlicht, wie die Landschaft aus Sicht des Naturschutzes optimal aussehen sollte. Dabei müssen natürlich die Ansprüche des Menschen berücksichtigt werden – Grundlage ist im Grunde unsere Kulturlandschaft, die von vorherigen Generationen geschaffen worden ist und in der wir leben. Trotzdem soll es auch Gebiete geben, wo die Natur Vorrang hat, also z.B. wie im Nationalpark Wattenmeer vor unserer Haustür“, beschreibt Frau Hube die Vorgehensweise.

Handeln für nachfolgende Generationen

Stellt man nun den aktuellen Zustand von Natur und Landschaft diesem Leitbild gegenüber, stellt man häufig fest, dass die Landschaft in sehr vielen Bereichen nicht den optimalen Zustand erreicht. Daher werden im LRP auch zahlreiche Maßnahmen dargestellt und beschrieben, wie der Natur geholfen werden kann. Dies reicht von Empfehlungen spezieller Artenschutzmaßnahmen (z.B. welche Maßnahmen fördern den Eisvogel) bis zu allgemeinen Aussagen, wie z.B. unsere Gewässer wieder sauberer werden.

Ein wichtiger Aspekt ist hier der inzwischen gesetzlich vorgeschriebene Biotopverbund: die wertvollen Lebensräume sollen wieder miteinander verbunden werden, damit Tiere und Pflanzen sich ausbreiten und wandern können. Ein gutes Beispiel ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit unserer Gewässer, damit Fische wieder vom Meer bis weit ins Binnenland bzw. zurück zu ihren Laichgewässern schwimmen können. Anderen Arten reichen auch sogenannte Trittsteinbiotope: Kröten haben etwa einen Aktionsradius von einem Kilometer, dann brauchen sie wieder ein sauberes Gewässer, wo sie rasten oder sich vermehren können.

Dr. Federolf betont die Notwendigkeit des LRP: "Letztlich sind all diese Naturschutzmaßnahmen zu unserem eigenen Schutze erforderlich. Eine intakte Natur liefert uns all das, was wir zum Leben brauchen: gesunden Boden zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, sauberes Wasser zum Trinken und saubere Luft zum Atmen. Aber auch ruhige und vielfältige Landschaft zum Erholen, die Artenvielfalt für das ökologische Gleichgewicht sowie den Gesang der Vögel für unsere Seele".

Der aktuelle Landschaftsrahmen der Stadt Emden wurde 2021 im Internet auf der Homepage der Stadt Emden online gestellt unter www.emden.de/landschaftsrahmenplan. Dies ist der Anlass in einer kleinen Serie über seine Inhalte zu berichten. In der nächsten Folge ist Offenlandschaft der Marsch Thema.