Jugendschöff*innen gesucht - Bewerber*innen müssen 25 Jahre alt sein

Das Jugendamt der Stadt Emden sucht derzeit Emder*innen, die das Ehrenamt des Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 wahrnehmen. 

Für die Tätigkeit der*des Jugendschöffen/in und Jugendhilfsschöffen/in für das Jugendschöffengericht ist kein juristisches Fachwissen nötig. Alltags- und Lebenserfahrung sowie eine gute Menschenkenntnis sind von Vorteil. Wichtig ist zudem ein hohes Maß an Unparteilichkeit und neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache. Interessierte Bewerber*innen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zudem muss der erste Wohnsitz in der Stadt Emden sein. Die Bewerber*innen müssen am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch jünger sein als 70 Jahre und aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet sein. 

Kontakt: Herr von der Pütten, Stadt Emden, Sozialer Dienst, Neptunstr. 15 in 26721 Emden, Telefon 04921/871611, E-Mail: jvdpuetten(at)emden.de 

Bewerbungsbogen Jugenschöff*innen