Stand ÖPNV-Konzept: Info-Angebot

Informationsangebot der Stadt Emden und des Stadtverkehrs Emden zum ÖPNV - Beteiligungsverfahren des neuen Nahmobilitätsangebotes – im Kundencenter der Stadtwerke Emden 

Am Montag, den 26.06.2023, ab 18 Uhr, bietet die Stadt Emden und der Stadtverkehr Emden eine Informationsmöglichkeit zum Stand des neuen ÖPNV-Konzeptes im Kundencenter der Stadtwerke Emden, Pottgießer Straße 1 a, an. Dort werden neben Informationen auf Ausstellungswänden auch Fragen an die zur Verfügung stehenden Experten möglich sein: Dies sind der Leiter der Stadtplanung, David Malzahn, Christian Balke, Fachdienst Stadtplanung und Nahverkehrsexperte und Olaf Schmidt, Geschäftsführer des Emder Stadtverkehrs. Dieses Angebot wendet sich an alle interessierten Bürger*innen, aber auch an die Vertreter*innen der "Träger öffentlicher Belange" (z.B. Seniorenbeirat, Beirat für Menschen mit Teilhabeeinschränkung, Elternschulvertreter, usw.). Es handelt sich dabei um Informationen, die bereits in den Ausschüssen präsentiert wurden. Fahrpläne und Fragen zur Schülerbeförderung werden im Laufe des Beteiligungsverfahrens erarbeitet.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des neuen Nahmobilitätsangebotes wurde seit 2021 bis heute (zuletzt im Stadtentwicklungsausschuss am Dienstag, den 20.06.2023) umfangreich informiert und diskutiert. Es wurde Ende 2021 eine Online-Mobilitätsbefragung + Fahrgastzählung durchgeführt, an der sich insgesamt 1580 EmderInnen beteiligt haben. Der beauftragte Gutachter spricht diesbezüglich von ein überdurchschnittlichen Teilnehmerquote. Aus den Ergebnissen wurde das Ziel weiterverfolgt, ein zukunftsweisendes umweltfreundliches Nahmobilitätsangebot zu schaffen. Mit der Vorlage 18/0458/1 wird das beschriebene Konzept weiterverfolgt. Der Nahverkehrsplan wird so vor der Sommerpause ins Beteiligungsverfahren gegeben und zwar ist dies das s.g. Beteiligungsverfahren der "Träger öffentlicher Belange", um im Herbst 2023 eine Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen.

Hintergrund: 
Die Stadt Emden ist nach § 4 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und als solcher gemäß § 6 (1) NNVG zur Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplanes (NVP) verpflichtet. Ein Nahverkehrsplan ist ein Planungsinstrument für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er soll für jeden Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern, das den bestehenden oder noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen entspricht. Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände sind in den meisten Bundesländern zur Aufstellung dieser Pläne verpflichtet.

Der ÖPNV ist ein integraler Bestandteil zur Einhaltung der bundesweit vereinbarten Klimaschutzziele, erfüllt die Mobilitätsbedürfnisse im Sinne der Daseinsvorsorge insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und bietet eine nachhaltige Alternative zum individuellen motorisierten Verkehr, womit ein entscheidender Beitrag zur Verkehrswende geleistet wird. 

Das neu konzipierte Hauptnetz wird in Weiterentwicklung des NVP 2019 bedarfsgerecht angepasst und besteht gemäß Vorlage 18/0458/1 aus drei Durchmesserlinien im 30-Minuten-Takt, die sich in Teilabschnitten zu einem 15-Minuten-Takt überlagern. So entsteht ein 15-Minuten-Takt zwischen ZOB - „Am Delft/ Rathaus“ sowie ZOB - „Kunsthalle“ und damit eine doppelte Taktdichte in der Innenstadt. Die Bedienung in den nachfragestärksten Bereichen auf den Hauptlinien wird damit verbessert. 

Wichtig: 
Der Schülerverkehr bleibt weiterhin im Linienverkehr integriert und wird wie bisher durch Verstärker- bzw. Direktfahrten zu den Schulstandorten ergänzt. Die Übernahme der Bedienung in den Außenbereichen erfolgt durch den neu geplanten und zukünftig im Stundentakt verkehrenden Regionalbusverkehr. 

Folgender weiterer Zeitablauf ist bis zur erneuten Vergabe des ÖPNV Leistung vorgesehen: 

  • Beschluss Nahverkehrsplan im Herbst 2023
  • Beschluss neuer öffentlicher Dienstleistungsauftrag Ende 2023
  • Ausschreibung Subunternehmerleistung und Fahrzeugbeschaffung 1. Quartal 2024 durch den öffentlichen Dienstleister.