Kopfläuse richtig behandeln

Seit dem Start des neuen Schuljahres bemerkt das Gesundheitsamt einen Anstieg der Meldungen von Kopfläusen und damit verbunden auch einen Anstieg an Beratungsbedarf. Wurde während der Corona-Pandemie nur ganz vereinzelt Läusebefall gemeldet, so steigt die Zahl jetzt schon leicht über das Niveau aus den Jahren 2017/2018. 

Die Erfahrungen zeigen, dass es nach wie vor immer wieder zu Unsicherheiten und Fragen bei der Vorgehensweise und Behandlung bei Läusebefall kommt. Die Zuständigkeit und das Vorgehen bei Kopflausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen ist im Infektionsschutzgesetz (§ 34, Absatz 5) genau festgelegt. Die Durchführung der notwendigen Maßnahmen wie Behandlung, Kontrolle und begleitende hygienische Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Eltern. Nach Mitteilung der Eltern an die Schule oder Kita ist diese verpflichtet, die Meldung an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. 

Weitere Informationen und eine FAQ - mit Tipps und wichtigen Hinweisen Kopflausbefall - finden Sie auf www.emden.de/laus