Baulückenkataster

Das Baulückenkataster enthält alle bekannten unbebauten, untergenutzten oder geringfügig bebauten Wohn- und Mischbaugrundstücke im Stadtgebiet. Es dient Architekten, Maklern und Bauwilligen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe. 

Baulücken und unbebaute Grundstücke gewinnen immer mehr an Bedeutung als Baulandpotenzial. So ist im Baugesetzbuch als wichtiger Grundsatz verankert, in einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Grund und Boden sparsam umzugehen und Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen. 

Mit der Erstellung und Veröffentlichung des Baulückenkatasters wird ein wichtiges Instrument zur Reaktivierung und Mobilisierung des im Stadtgebiet vorhandenen Baulandpotentials bereitgestellt. Ziel ist es auch, unansehnliche Baulücken für ein geschlossenen Orts- und Straßenbild zu schließen.

Folgende Informationen werden zu einer Baulücke angezeigt: Stadtteil, Straße und Hausnummer, Flur/Flurstück, Nummer des Bebauungsplans, Bodenrichtwert.

Hier geht es zum Baulückenkataster 

Bitte aktivieren Sie den Menüpunkt "Karteninformation abfragen" im oberen Bildschirmbereich um die Übersicht der Baulücken im Stadtgebiet aufzurufen.

Datenschutz und Widerspruchsrecht

Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über die Namen und Adressen der jeweiligen Eigentümer.

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben ab sofort die Möglichkeit, der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulückenkataster zu widersprechen. Die entsprechenden Informationen werden dann aus dem Geoportal entfernt.

Die Formulare zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Baulücke im Baulückenkataster stehen nachfolgend zur Verfügung bzw. können im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Emden, abgeholt werden.

Baulückenkataster Widerspruchsformular

Bitte beachten Sie:

  • Ein Widerspruch hat nur Einfluss auf die Veröffentlichung der Baulücke im Geoportal.
  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke ausgegangen.
  • Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Privateigentümer namentlich nicht genannt.
  • Es ist unbekannt, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
  • Die konkrete Bebaubarkeit im Einzelfall ist nicht abschließend geprüft. Insbesondere die Grundlagenermittlung hinsichtlich der Bebaubarkeit obliegt dem Interessenten beziehungsweise seinem Entwurfsverfasser. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit (Das Baulückenkataster wird dauerhaft gepflegt und aktualisiert, kann jedoch nicht immer tagesaktuell sein).

Ansprechparterin

Wenn Sie Fragen zum Baulückenkataster haben, melden Sie sich gerne bei:

Sandra Adams 
Tel.: 87-1548