Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Anhänger für Sportzwecke ("grünes Kennzeichen")

zum Beispiel Bootstransporter, Pferdetransporter, Hundetransporter

Zulassung

(Neuzulassung oder Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs innerhalb oder außerhalb Emdens oder erstmalige Erfassung eines gebrauchten Anhängers)

Hinweis:
In den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, COC-Papier oder Gutachten) muss bei der Aufbauart (siehe Feld 5 bzw. Ziffer 01 in den alten Fahrzeugpapieren) der "Sportzweck" oder "Sportanhänger" aufgeführt sein. Dieses ist die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung (grünes Kennzeichen) und für die Versicherungsbefreiung (der Sportanhänger wird in diesem Fall über das ziehende Fahrzeug versichert).
Sollte z.B. bei einem Pferdetransporter die Aufbauart "Viehtransporter" sein, kann dieses Fahrzeug wie ein herkömmlicher Anhänger genutzt werden. Dieser Anhänger bekommt ein schwarzes Kennzeichen, wird versteuert und muss extra versichert werden. Soll das Fahrzeug nur für den Sportzweck genutzt werden, ist vorab ein technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständiger (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) notwendig.

Mitzubringen bei einer Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

  • Betriebserlaubnis / Fahrzeugbrief / COC-Papier / Gutachten als Betriebserlaubnis
  • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
  • ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Wunsch- und Seriennummer-Online hier

Mitzubringen bei einer erstmaligen Erfassung

(das gebrauchte Fahrzeug war noch nie in Deutschland zugelassen gewesen, z.B. bisherige Nutzung nur auf einem Vereinsgelände oder im Ausland angemeldet gewesen)

  • Betriebserlaubnis / Fahrzeugbrief / COC-Papier / Gutachten als Betriebserlaubnis.
  • Sollten gar keine Papiere vorliegen:
    Verlust der Betriebserlaubnis
    Verlust des Fahrzeugbriefes 
    Sie können uns in diesem Fall auch gerne kontaktieren. Bitte notieren Sie sich dazu die komplette Fahrgestellnummer / Fahrzeugidentnummer und den Namen des Herstellers.
  • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
  • ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
  • Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen ist)
  • Wunsch- und Seriennummer-Online hier

Mitzubringen bei Ummeldung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel

  • Betriebserlaubnis / Fahrzeugbrief / COC-Papier / Gutachten als Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein (wird erst seit 1998 ausgestellt)
  • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
  • Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch auswärtig zugelassen ist und ein Wechsel auf ein Emder Kennzeichen gewünscht wird)
  • Wunsch- und Seriennummer-Online hier

Mitzubringen bei Ummeldung von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel (mit oder ohne Halterwechsel)

(nur möglich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)

  • Fahrzeugschein (wird erst seit 1998 ausgestellt; anstelle dessen die Betriebserlaubnis)
  • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)

Mitzubringen bei Ummeldung innerhalb Emdens

  • Betriebserlaubnis / Fahrzeugbrief / COC-Papier / Gutachten als Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein (wird erst seit 1998 ausgestellt)
  • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
  • ggf. Einverständniserklärung für Minderjährige
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Ersatz hier erhältlich)
  • Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug eine neue Nummernkombination/ neue Wunschnummer erhalten soll oder bei einem abgemeldeten Fahrzeug, wenn die alten entsiegelten Kennzeichen wieder verwendet werden sollen)
  • Wunsch- und Seriennummer-Online hier

Hinweis zur 100 km/h Zulässigkeit

Die Eignung zum Fahren mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h wird bei einem neuen Anhänger vom Hersteller bescheinigt (siehe den Klartext in den Fahrzeugpapieren, z.B. Feld 22 bzw. Ziffer 33/Bemerkungen) oder durch eine zusätzliche Bescheinigung. Die Bescheinigung kann von Ihnen auch nachträglich vom Hersteller angefordert werden. Eine Übernahme in die Fahrzeugpapiere ist gleichgestellt mit einer technischen Änderung und kostet zusätzlich 11,70 €. Alternativ kann das Fahrzeuggespann (Zugfahrzeug und Anhänger) auch bei einem amtlich anerkannten Sachverständiger (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) begutachtet werden. Dieses Gutachten und der Fahrzeugschein sind zur Änderung vorzulegen. Eine 100 km/h Plakette/Aufkleber ist bei den Schilderdiensten vor Ort erhältlich (ca. 6,00 €).

Gebühren

Kosten für Ummeldung eines Fahrzeugs außerhalb Emdens:
Gebühr: 30,20€ (mit Halterwechsel)
Gebühr: 27,60€ (ohne Halterwechsel)
Gebühr: 17,80€ (ohne Halterwechsel, ohne Kennzeichenwechsel, ohne Zusatzgebühren)

Kosten für Ummeldung eines Fahrzeugs innerhalb Emdens:
Gebühr: 19,90€ (mit gleicher Nummernkombination)
Gebühr: 30,70€ (mit neuer Nummernkombination)

Hinweise auf Zusatzgebühren:
Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.

  • Wunschkennzeichengebühr = 10,20€
  • Vorreservierungsgebühr = 2,60€ 
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2/Fahrzeugbrief
    (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10€
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben, 
    Ersatz = 15,60€
  • Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) = 10,20€

Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen.

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden