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Verlust des Fahrzeugbriefs

Ausstellung eines Ersatzbriefes bei Verlust

Wenn Ihr Fahrzeugbrief abhanden gekommen ist, dann können Sie im Bürgerbüro einen Ersatzbrief ausstellen lassen. Dafür werden einige Unterlagen benötigt, die Sie bitte mitbringen.

Der Fahrzeugbrief wird allerdings nicht sofort ausgestellt. Wir benötigen hierzu eine eidesstattliche Erklärung. Diese kann bei einem Notar abgegeben werden oder bei uns im Bürgerbüro vor einer Amtsperson. Es reicht nicht aus, dass Sie selber eine Erklärung schreiben und diese hier einreichen. Nachdem die eidesstattliche Erklärung abgegeben worden ist und eine Teilgebühr bezahlt wurde, wird das Kraftfahrtbundesamt benachrichtigt.

Diese gibt die Freigabe zur Ersatzausstellung. Dieses kann bis zu 2 Wochen dauern. Vorher darf kein Ersatzfahrzeugbrief ausgestellt werden. Auch nicht, wenn das Fahrzeug verkauft wird, abgemeldet werden soll oder sogar verschrottet wird. Eine Abmeldung kann auch vorerst ohne Fahrzeugbrief erfolgen.

Ausnahmen zur vorzeitigen Ersatzausstellung werden nicht genehmigt! Nach der Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamtes (Aufbietungsverfahren) werden sie von uns darüber informiert. Erst dann können Sie den Ersatzbrief beantragen.
Sollte der Fahrzeugbrief zwischenzeitlich wieder aufgefunden worden sein, bitten wir um eine kurze Nachricht.

Ersatzausstellung bei einem auswärtigen Kennzeichen:
Dieses ist nur in Verbindung mit einer späteren Zulassung (Umschreibung) in Emden möglich. Die Eidesstattliche Erklärung kann nur von dem letzten eingetragenen Halter veranlasst werden (auch bei einem Verkauf). Es wird eine zusätzliche Freigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) durch die bisherige Zulassungsbehörde benötigt.

Mitzubringen:

  • Fahrzeugschein
  • Eventuell die eidesstattliche Erklärung (Urkunde) vom Notar; diese kann auch im Bürgerbüro beantragt werden. 
  • Personalausweis/Reisepass des Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können. Diese gilt nur für die spätere Beantragung. Zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung bei der Stadt Emden ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

Ausstellung eines Ersatzbriefes bei Umtausch

Sollte ein Fahrzeugbrief verschlissen, vollgeschrieben oder beschädigt sein, dann können Sie auch einen Umtausch beantragen.

Mitzubringen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief 
  • Personalausweis/Reisepass des Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Gebühren

Kosten bei Verlust:
Gebühr bei Annahme der Urkunde zur eidesstattlichen Erklärung: 30,70 €
Gebühr für das Aufbietungsverfahren (Freigabe) beim Kraftfahrtbundesamt: 13,80 
Gebühr für die spätere Ersatzausstellung nach Freigabe: 38,90 €
= Gesamtgebühr: 83,40 €
Evtl. Versand-Gebühren: 10,20 € 

Kosten bei Umtausch:
bei Umtausch und Vorlage des alten Fahrzeugbriefes: 14,40€
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden