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Der Reisepass

Alle Deutschen sind gesetzlich verpflichtet zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Der Antrag wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgefüllt. Da der Pass persönlich unterschrieben werden muss und Fingerabdrücke genommen werden, können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Daten, Bild und Fingerabdrücke werden zusätzlich auf einem Chip im Reisepass gespeichert. Sind Sie erst kürzlich nach Emden gezogen und Sie können uns bei Antragstellung keinen bisherigen Pass vorlegen, müssen wir uns bei der vorherigen Meldebehörde nach einem eventuell ausgestellten Reisepass informieren. Dieses kann, je nach Erreichbarkeit, einige Tage dauern.

Für die Einreise in einigen Ländern ist die Vorlage eines Reisepasses notwendig. Nähere Information zum benötigten Einreisedokument, Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt. 

Neuer Reisepass ab dem 1.03.2017

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern wird durch die Bundesdruckerei ab dem 01. März 2017 eine neue Reisepassgeneration ausgegeben.

Für die Antragsteller wichtig:
Das Antragsverfahren ändert sich nicht!
Die "alten" Reisepässe bleiben bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig!
 
Die neue Reisepassgeneration wird in einem neuen Design mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben.  Diese sind:
Flexible Passdecke
Passkarte aus Polycarbonat mit Sicherheitsfaden
Fenster mit Linsenstruktur und Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers
Neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
Mehrfarbiger Nähfaden

Wichtig: Neue Lieferzeiten für Expresspässe
Expresspassanträge, die werktags (Montag bis Freitag) bis 11 Uhr im Bürgerbüro vollständig vorliegen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, von der Bundesdruckkerei zurückgeliefert und können abgeholt werden. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Ein Beispiel: Antragstellung bis Donnerstag 11 Uhr - Zurücklieferung am darauffolgenden Dienstag um 12 Uhr.   

Kosten: Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem 1. März 2017 um 1 EUR auf 60 EUR angehoben. Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 EUR.
Für einen Reisepass mit 48 Seiten werden weiterhin 22,00 Euro Zuschlag erhoben.
Für einen Reisepass im Expressverfahren werden weiterhin 32,00 Euro Zuschlag erhoben.

Auswärtiges Amt

Wichtiger Hinweis für die USA-Einreise

Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.

Zweiter beziehungsweise weiterer Reisepass

Ein zweiter (weiterer) Reisepass ist nur mit schriftlicher Erklärung des Arbeitgebers oder mit einem besonderen Nachweis möglich. Für den besonderen Nachweis setzen Sie sich bitte mit uns vorab zwecks Abstimmung der erforderlichen Unterlagen in Verbindung. Dieses erklärt unter anderem, dass Reisen z.B. in verfeindete Länder unternommen werden müssen. Die Firmen-Erklärung kann formlos erfolgen. Hier beträgt die Gültigkeit des Passes nur 6 Jahre.

Antragstellung von Jugendlichen

Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise oder Pässe der Eltern mitbringen.

Zustimmungserklärung (PDF-Datei zum Download)

Mitzubringen

Biometrisches Lichtbild/Foto: Sie müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand) sowie Ihren alten Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass mitbringen. Bitte beachten Sie: Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein und muss dem äußeren Erscheinungsbild entsprechen.

Urkunde (Geburtsurkunde): In folgenden Fälle benötigen wir eine im Original vorgelegte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung), aus der sich Ihre aktuelle Namensführung ergibt:

  • Sie besitzen einen Pass, der nicht in der Stadt Emden ausgestellt worden ist.
  • Sie besitzen keinen Ausweis / Pass (eventuell müssen wir Sie identifizieren lassen, z.B. durch eine andere Passbehörde - dieses kann einige Tage dauern).

Verlust des Reisepasses

Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch Sie persönlich angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Erhebliche Wartezeiten bei der Ausstellung (ca. 4 Wochen) sind möglich. Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung, wenn der Ausweis bei uns angekommen ist. Dafür wird Ihnen bei der Beantragung ein Termin mitgegeben. Alternativ können wir Ihnen auch eine E-Mail zukommen lassen. Dafür benötigen wir bei der Beantragung Ihre E-Mailanschrift.

In eiligen Fällen kann ein Expressreisepass bestellt werden.

Der Expresspass unterscheidet sich nicht vom normalen Reisepass. Der Unterschied liegt nur in der Lieferzeit und der Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt 32 €.

Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

Übersicht der Expresspassbestellung und Lieferzeit:

Tag des BestelleingangsLieferung
Bestelleingang bei der Bundesdruckerei bis 12 UhrZustellung in der Behörde bis 12 Uhr
Montag bis 12 UhrDonnerstag bis 12 Uhr
Dienstag bis 12 UhrFreitag bis 12 Uhr
Mittwoch bis 12 UhrMontag bis 12 Uhr
Donnerstag bis 12 UhrDienstag bis 12 Uhr
Freitag bis 12 UhrMittwoch bis 12 Uhr

Abholung

Die Abholung erfolgt direkt am Info-Schalter. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.

Bei der Abholung ist der alte Ausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass abzugeben. In besonderen Fällen kann der Kinderausweis/Kinderreisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, wieder ausgehändigt werden. Ein alter Personalausweis muss in jedem Fall von uns eingezogen werden.

Hier können Sie prüfen, ob das von Ihnen beantragte Ausweisdokument zur Abholung im Bürgerbüro bereit liegt.
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

Gültigkeit

Der Ausweis ist für Personen unter 24 Jahre sechs Jahre, für alle anderen Personen 10 Jahre gültig. Bisher ausgestellte Pässe behalten, trotz der Neuerungen, ihre Gültigkeit. Bei einem Zweitpass (siehe USA-Einreise) beträgt die Gültigkeit nur die Hälfte der Zeit.

Verlängerung/Änderung: Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.Eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ein Wohnortwechsel wird durch die Meldebehörde/dem Bürgerbüro im Pass geändert.

Kindereinträge: Kindereinträge sind nicht mehr möglich. Alte Einträge behalten in den alten Reisepässe ihre Gültigkeit.

Vorläufiger Reisepass

In Notfällen (wenn zeitlich ein Expressreisepass nicht möglich ist – dieses ist z.B. durch eine Reisebuchungsbestätigung nachzuweisen) kann ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. Dieser wird am selben Tag im Bürgerbüro, wenn alle Unterlagen vorliegen, erstellt und kann sofort von Ihnen mitgenommen werden.

Die Gültigkeit beträgt hier nur 1 Jahr und wird nicht von allen Ländern anerkannt. Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (zum Beispiel im Reisebüro) oder beim Auswärtigem Amt.

Kosten

  • regulärer Reisepass ab 24 Jahre: 59,00 € (32 Seiten) (Ab dem 1.3.2017 kostet der reguläre Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 60,00 €.)
  • regulärer Reisepass ab 24 Jahre: 81,00 € (48 Seiten -z.B. für Vielreiser)
  • für 0- bis 23-jährige: 37,50 € (32 Seiten)
  • für 0- bis 23-jährige: 59,50 € (48 Seiten -z.B. für Vielreiser)
  • Expressreisepass: 32,00 € Zusatzkosten zum regulären Reisepass.
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €

In allen Fällen: außerhalb der Dienstzeit fallen doppelte Gebühren an!
Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden