Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Der Reisepass
Bitte beachten: Wartezeit auf Reisepässe
Alle Deutschen sind gesetzlich verpflichtet zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Der Antrag wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgefüllt. Da der Pass persönlich unterschrieben werden muss und Fingerabdrücke genommen werden, können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Kinder, egal wie alt, müssen zur Beantragung mitgebracht werden.
Daten, Bild und Fingerabdrücke werden zusätzlich auf einem Chip im Reisepass gespeichert. Sind Sie erst kürzlich nach Emden gezogen und Sie können uns bei Antragstellung keinen bisherigen Pass vorlegen, müssen wir uns bei der vorherigen Meldebehörde nach einem eventuell ausgestellten Reisepass informieren. Dieses kann, je nach Erreichbarkeit, einige Tage dauern.
Für die Einreise in einigen Ländern ist die Vorlage eines Reisepasses notwendig. Nähere Information zum benötigten Einreisedokument, Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt.
Zweiter beziehungsweise weiterer Reisepass
Ein zweiter (weiterer) Reisepass ist möglich. Hier beträgt die Gültigkeit des Passes nur 6 Jahre.
Antragstellung von Jugendlichen
Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise oder Pässe der Eltern mitbringen.
Mitzubringen
Biometrisches Lichtbild/Foto
Sie müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand). Bitte beachten Sie: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss dem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das Passfoto können Sie beim Fotografen machen lassen und mitbringen oder in unserer Fotostation im Bürgerbüro ein digitales Passfoto erstellen lassen. Ab dem 1.05.2025 ist ein digitales Passfoto Pflicht.
Urkunde / Personenstandsurkunde
Wir benötigen immer zur Antragstellung eine im Original vorgelegte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung), aus der sich Ihre aktuelle Namensführung ergibt. Ein späteres Nachreichen ist nicht möglich. Die Urkunde wird auch benötigt, wenn bereits ein Dokument (Ausweis / Pass / Kinderreisepass) durch die Stadt Emden ausgestellt worden ist.
Den bisherigen Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
Sollten Sie keines dieser Dokumente besitzen, müssen wir Sie eventuell identifizieren lassen, z.B. durch eine andere Passbehörde. Dieses kann einige Tage dauern.
Weitere Staatsangehörigkeiten
Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Ausweises kommen.
Verlust des Reisepasses
Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch Sie persönlich angezeigt werden.
Abholung
Die Abholung erfolgt direkt am Info-Schalter. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.
Bei der Abholung ist der alte Ausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass abzugeben. In besonderen Fällen kann der Kinderausweis/Kinderreisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, wieder ausgehändigt werden. Ein alter Personalausweis muss in jedem Fall von uns eingezogen werden.
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Gültigkeit
Für Personen unter 24 Jahre = 6 Jahre
Für Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Bei einem Zweitpass beträgt die Gültigkeit nur 6 Jahre.
Verlängerung/Änderung: Ein Reisepass kann nicht verlängert werden. Eine Änderung des Reisepasses wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Ein Wohnortwechsel wird durch die Meldebehörde/dem Bürgerbüro im Pass geändert.
Kosten
- regulärer Reisepass ab 24 Jahre: 70,00 € (32 Seiten)
- für 0- bis 23-jährige: 37,50 € (32 Seiten)
- Expressreisepass: 32,00 € Zusatzkosten zum regulären Reisepass
- Reisepass mit 48 Seiten (z. B. für Vielreiser): 22,00 € Zusatzkosten zum regluären Reispass
- vorläufiger Reisepass: 26,00 €
In allen Fällen: außerhalb der Dienstzeit fallen doppelte Gebühren an!
Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 0
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr