Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonusmonate

Diese verschiedenen Varianten können auch miteinander kombiniert werden.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus

Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Lebensmonate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Allerdings gibt es sowohl eine Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten als auch eine Maximalbezugszeit von 12 Lebensmonaten. ElterngeldPlus kann darüber hinaus für einen längeren Zeitraum bezogen werden.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an den laufend zu versteuernden Einkünften, die der antragstellende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und das nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld ersetzt dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist.

Es beträgt mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- € pro Lebensmonat des Kindes.

Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. In diesem Fall kann der Mindestbetrag in Höhe von 300,- € beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Umfassende Informationen zu Elterngeld und Elternzeit können Sie auch der Broschüre des Bundesfamilienministeriums entnehmen.

Elterngeld beantragen

Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Der Antrag muss schriftlich nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Über das Portal ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de) des Bundesfamilienministeriums können Sie ihren Antrag auf Elterngeld auch digital stellen.
 
Die Mitarbeiter*innen der Elterngeldstelle stehen Ihnen telefonisch oder zu den Sprechzeiten gerne für persönliche Beratungen zu den vielfältigen Bezugsmöglichkeiten zur Verfügung. 
 

Kontaktperson

Name ZimmerBuchstabenTelefon
Herr Haake9Elterngeld A-J87-1268
Herr Meints10Elterngeld K-M87-1445
Frau Schuster12Elterngeld N-Z87-1597

Fachdienst Wohnen

Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden