Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR
Beratung und Hilfe für DDR-Opfer
Personen, die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt 6 Monaten erlitten haben und bei denen keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtstaatlichkeit, Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet) und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten seit dem 1.9.2007 eine besondere Zuwendung in Höhe von 250,00 € nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
Die wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen des Antragstellers bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen zu Verfügung.
Nds. Ministerium für Inneres und Sport: Hilfe für DDR-Opfer.
Adresse
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Postfach 2254
26702 Emden
Kontaktpersonen
Zimmer 20 | Telefon: (04921) 87 - 15 97 |