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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Bescheide für Grundstücksabgaben 2024 werden zugestellt – Hundesteuerbescheide behalten Gültigkeit

Die Jahressteuerbescheide für Grundstücksabgaben 2024 sind zwischenzeitlich erstellt worden. Mit der postalischen Verteilung der über 20.000 Bescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer wird heute (26.01.2024) begonnen. Evtl. kann es, bedingt durch die große Menge an Bescheiden, vereinzelt zu Verzögerungen bei der Verteilung durch den Postdienstleister kommen.

Die Bescheide enthalten neben den Festsetzungen der Grundstücksabgaben für das Jahr 2024 auch die Müllgebührenabrechnung für das Jahr 2023. Mögliche Erstattungen werden sogleich mit den Zahlpflichten des ersten Quartals (15.02.2024) verrechnet. 

Dem eigentlichen Berechnungs- und Festsetzungsteil ist ein allgemeiner Text vorangestellt, der die Verständlichkeit des Bescheides erleichtert. Hier wird beschrieben, wo die wesentlichen Aussagen und Zahlen zu finden sind. Die Wiegedaten werden tabellarisch im Bescheid aufgeführt und liegen der Müllabrechnung zu Grunde.

Weiterhin weist die Stadt Emden darauf hin, dass die den Steuerpflichtigen in den Vorjahren zugesandten Hundesteuerbescheide auch im Jahr 2024 weiterhin ihre Gültigkeit behalten, wenn sich die Steuerberechnungsgrundlagen und der Steuerbetrag seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben. Ein Hinweis dazu befindet sich seit 2022 auf den Bescheiden.

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgte über die öffentliche Bekanntmachung in der örtlichen Tagespresse am 6. Januar 2024, im Internet unter der Internetdresse www.emden.de/bekanntmachungen und zusätzlich im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Emden unter der Internetadresse www.emden.de/amtsblatt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.

Gesonderte Steuerbescheide werden nur noch versendet, wenn eine Änderung der Besteuerungsgrundlage eintritt.

Wie auch im Vorjahr gibt es keine Änderungen bei den Hebe- und Gebührensätzen.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die zuletzt erhaltenden Steuerbescheide aufzubewahren und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024; bei Jahreszahlern ist es der 1. Juli 2024) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Emden zu entrichten.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates, werden die Beträge automatisch durch die Stadt Emden zur Fälligkeit abgebucht. 

Sollten sich Fragen zu den Bescheiden ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Finanzen, Abgaben und Stadtkasse gerne zur Verfügung.
Wegen des erhöhten Aufkommens kann es jedoch telefonisch zu einer erschwerten Erreichbarkeit kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, uns eine E-Mail zu schreiben an abgaben(at)emden.de.

Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bescheiden.