Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Aktuelle Lage - 18.03 - 17 Uhr

Der Oberbürgermeister informiert

Oberbürgermeister Tim Kruithoff bittet im Zusammenhang mit den umfangreichen Maßnahmen, die Stadt und Land veranlasst haben, um Verständnis und Solidarität aller Emder*innen. Es handelt sich um besonders herausfordernde Zeit. „Wir müssen mit allen Mitteln versuchen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, damit es zu jeder Zeit möglich ist, den Menschen zu helfen, die diese Hilfe am nötigsten haben.“

Lagebericht des Gesundheitsamtes:

Am 18.3.2020 sind dem Emder Gesundheitsamt drei weitere bestätigte Fälle von Covid-19 gemeldet worden. Es handelt sich hierbei um eine dreiköpfige Familie, die aus dem Urlaub in Tirol zurückgekehrt war und Symptome entwickelt hatte. Unmittelbar nach Rückkehr der Familie und nach Bekanntwerden des Verdachtes, war durch das Gesundheitsamt häusliche Isolierung gegenüber den drei erwachsenen Personen angeordnet worden. Weitere Kontaktpersonen gibt es somit glücklicherweise nicht.

Der gesundheitliche Zustand des Verdachtsfalles, der gestern vorsorglich ins Klinikum Emden gebracht worden war, hat sich stabilisiert. Das Testergebnis liegt bislang jedoch nicht vor.

Insgesamt gibt es somit in Emden (Stand 18.3.2020,16:30 h) 7 bestätigte Corona-Fälle sowie 40 Personen in häuslicher Quarantäne. Bei 4 Personen steht das Testergebnis noch aus.

Hilfsaktion #emdenhilft erfolgreich gestartet – Sorgentelefon ergänzt Angebot

Unter dem Hashtag „#emdenhilft´“ hat die Stadt Emden eine große Solidaritätsaktion für Emden ins Leben gerufen. Diese Hilfe gilt insbesondere für diejenigen, die ein geschwächtes Immunsystem haben, alt sind oder unter häuslicher Quarantäne stehen. Sie stehen unter unserem besonderem Schutz und  sind auf Unterstützung angewiesen. Ab Donnerstagmittag wird die Website www.emden-hilft.de freigeschaltet. Darüber werden diejenigen die Hilfe brauchen, mit denjenigen, die helfen möchten verbunden.

Schon jetzt haben sich 180 Helfer*innen, die im Rahmen von #emdenhilft unterstützen wollen über das digitale „Formular“ auf der Webseite der Stadt Emden angemeldet. Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung koordinieren die Hilfsmaßnahmen, federführend ist dabei die Freiwilligenagentur. Dazu zählen beispielsweise Einkaufshilfen. In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Supermärkten in Emden, sollen Hilfesuchende Einkäufe, wie Lebensmittel oder Drogerieartikel erhalten. Die Einkäufe werden nach Bestellung vor der Haustür abgestellt. Über ein Briefumschlag-System werden Quittungen und Geld ausgetauscht. Dabei wird selbstverständlich direkter Kontakt soweit wie möglich vermieden, um weitere Infektionsketten zu vermeiden.

Bürgerinnen und Bürger, die die Hilfe von #emdenhilft in Anspruch nehmen oder die ebenfalls helfen wollen, können sich per Email an emden-hilft@emden oder ab sofort um 9 Uhr telefonisch unter 04 92 1/87 11 20 anmelden.

Außerdem hat die Stadt ein #emdenhilft-Sorgentelefon eingerichtet. Dieses ist ab Donnerstag verfügbar und unter 04921/87 19 84 erreichbar. Die persönliche Beratung ist auch anonym möglich. Angesiedelt sind die professionellen Berater*innen im Zentrum für junge Menschen - Alte Post. Das #emdenhilft-Sorgentelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 Uhr und 16 Uhr, und am Freitag zwischen 9 und 12 Uhr besetzt.

Weitere Allgemeinverfügung für Emden

Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich zum Thema Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe

Es gilt o.g. Begründung für die folgende Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung vom Corona-Virus.

Es gilt:
1. Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Anschlussheilbehandlungen im Sinne des SGB V sind hiervon ausgenommen.
Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise möglichst bis zum 19.03.2020, spätestens bis zum 25.03.2020 vorzunehmen.

2. Restaurants, Speisegaststätten und Mensen dürfen für den Publikumsverkehr nur dann geöffnet werden, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:

  • Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 06:00 Uhr bis spätestens 18:00 Uhr beschränkt
  • Tische sind mit einem Mindestabstand von 2 m aufzustellen,
  • an einem Tisch dürfen maximal sechs Personen sitzen,
  • pro Speisegaststätte sind maximal 50 Personen erlaubt,
  • es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung gewährleistet sein.
  • es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel) vorgehalten werden.

3. Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe dürfen von den dort be-schäftigen und betreuten Menschen mit Behinderungen nicht betreten werden,

  • die sich in einer betreuten Unterkunft (z. B. besondere Wohnform, Wohnheim) befinden,
  • die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist oder
  • die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.

Von diesem Betretungsverbot ausgenommen, sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die eine Betreuung während des Tages benötigen und deren Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Für diesen Personenkreis ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Dabei ist restriktiv zu verfahren. 2

Das Betretungsverbot gilt nicht für Betriebsbereiche von Werkstätten für behinderte Menschen, die im Zusammenhang mit medizinischen und/ oder pflegerelevanten Produkten, Leistungen oder Unterstützungsarbeiten erbringen oder durchführen, hierzu zählen auch Wäschereien. Es gilt auch nicht für solche Betriebsbereiche von Werkstätten für behinderte Menschen, die der Versorgung mit Speisen in medizinischen und/ oder pflegerelevanten Einrichtungen dienen. Die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen haben in allen Fällen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und Nahkontakte soweit wie möglich verhindert werden.

4. Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

OB Tim Kruithoff betont im Zusammenhang mit der Durchsetzung der bisher veröffentlichten Allgemeinverfügungen: „Sollten Privatleute sich nicht an die Verfügungen halten, und beispielsweise dennoch unvernünftig sein und größere Party mit vielen Gästen feiern, dann wird das ordnungsrechtlich verfolgt und es gibt ohne Vorwarnung eine Strafe am oberen Ende der Bandbreite. Das gilt auch für Menschenansammlungen rund um den Fürbringerbrunnen und sonstigen Plätzen in Emden.“  In Abstimmung mit der Polizei werden die in der Allgemeinverfügung verfügten Anordnungen mit deutlich verstärkten Kräften des Ordnungsamtes und mit Unterstützung der Polizeiinspektion Emden/Leer kontrolliert und durchgesetzt werden.