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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Fünf neue Corona-Fälle – Allgemeinverfügung gilt ab morgen

Derzeit gibt es in Emden insgesamt 68 bestätigte Corona-Infektionen. Davon sind 21 Fälle aktiv, 47 Menschen sind genesen. Beim Gesundheitsamt in Emden stehen noch 26 Testergebnisse aus. 130 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Damit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz (Corona-Fälle je 100.000 Einwohner/-innen kumulativ in den letzten aufeinanderfolgenden 7 Tagen) aktuell bei 36.

Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 liegen die Voraussetzungen der § 6 Abs. 3 S. 1 sowie § 6 Abs. 6 S. 1 der Nds. Corona-Verordnung vor. Die darin genannten Regelungen sind ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe (morgen) der anliegenden Allgemeinverfügung anzuwenden.

Diese Allgemeinverfügung der Stadt Emden beschränkt in erster Linie private Feier im öffentlichen und privaten Bereich. Dies vor dem Hintergrund, dass ca. 70 % der Corona-Infektionen in Emden in den letzten beiden Monaten auf private Feiern zurückzuführen sind:
 
1.    Private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten (§ 6 Abs. 1) oder auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen (§ 6 Abs. 2) stattfinden, sind mit nicht mehr als jeweils 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Niedersächsischen Corona-Maßnahmen-Verordnung eingehalten wird.

2.    Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben, stattfinden, sind mit nicht mehr als jeweils 50 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Niedersächsischen Corona-Maßnahmen-Verordnung eingehalten wird.

(Stand: 21.10.2020, 10.00 Uhr)