Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

Inzidenzwert weiter über 100 – Verschärfte Regelungen ab Dienstag notwendig

Am Samstag sind fünf und am Sonntag 14 weitere Infektionen von Emder Bürger*innen bestätigt worden.

Die Neuinfektionen stammen überwiegend aus eigenen Testungen in den bereits bekannten Clustern. Sie betreffen Personen, die bereits unter Quarantäne standen. Eines der Cluster ist auf Ansteckungen im gewerblichen Umfeld und deren Eintrag in Kindertagesstätten und Schulen (vor den Ferien) über das familiäre Umfeld zurückzuführen. Durch die nachgewiesenen Neuinfektionen entstehen weitere Quarantänefälle in den jeweiligen Familien.

Mittlerweile liegen viele Ergebnisse der mehr als 330 Testungen der vergangenen Tage vor. In den Emder Schulen und Kindertageseinrichtungen verzeichnen wir nun insgesamt 28 Infektionen und 275 Quarantänemaßnahmen. Somit steigt die Zahl der Infizierten auf insgesamt 721 Personen. Davon sind 610 (+1) Menschen genesen und sieben Menschen verstorben. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen (Datenstand: 28. März 2021, 11.00 Uhr) steigt auf 615 Personen (+12), die Zahl der offenen Tests sinkt deutlich auf 53 (-260). 

Die negativen Ergebnisse dieses Wochenendes sind noch nicht in den Fällen eingetragen, daher steht in der automatischen Auswertung noch eine Zahl von 313 Testungen. Laut aktuellem Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen wird für die Stadt Emden auf Basis von 707 Fällen ein Inzidenzwert von 110,2 ausgewiesen (Datenstand 28. März 2021, 9.00 Uhr). Aus bisher noch unbekannten Gründen ist die aktuelle Meldung der Neuinfektionen dabei nicht berücksichtigt worden. Unter Einrechnung dieser Fälle würde die 7-Tage-Inzidenz 138,2 betragen.
 
Die Stadt Emden liegt nunmehr den dritten Tag über einer 7-Tage-Inzidenz von 100. 

Emden als Hochinzidenzkommune - Allgemeinverfügung wird ab Dienstag gültig sein  
Treiber des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens in Emden ist die britische Variante des Virus. Aufgrund dessen hoher Ansteckung ist davon auszugehen, dass der Zustand mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 in Emden zunächst weiterhin anhalten wird.
 
Laut aktueller Corona-Verordnung gehört Emden damit zum Kreis der "Hochinzidenzkommunen“. Dies muss die Stadt Emden über eine Allgemeinverfügung erklären, so dass die für diesen Fall vorgesehenen Bestimmungen der Landesverordnung wirksam werden. Dieser Mechanismus ist grundsätzlich bundesweit abgestimmt und ist als sogenannte "Notbremse" bekannt. Damit gilt dann wieder der Regelungsstand vom 6. März 2021. 

Nach entsprechender Wertung des lokalen Infektionsgeschehens, kann die Kommune weitere, an die Lage angepasste, die Corona-Verordnung verschärfende Regelungen, erlassen. Die konkreten Regelungen für Emden wurden und werden an diesem Wochenende in außerordentlichen Sitzungen des Katastrophenstabes diskutiert. Die benannte Allgemeinverfügung wird ab Dienstag, dem 30. März gültig sein. 

Der Betrieb in KiTa und Schulen ist geregelt. Demnach werden die Kindertagesstätten in Emden ab Dienstag in das Szenario C und das Angebot der Notbetreuung übergehen. 

In Hinblick auf die Infektionsquellen sieht die Stadt Emden zum jetzigen Zeitpunkt von einer Ausgangssperre ab. 

Bürger*innen werden ausdrücklich gebeten, weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme walten zu lassen. Weiterhin sollten sie bei möglichen Symptomen einer COVID-19 Infektion (u. a. Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit, kein Geruchs- und Geschmackssinn) sehr vorsichtig sein und eine Verdachtsfallklärung (Testung) - nach vorheriger Terminabsprache - über den Hausarzt vornehmen. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen, sowie Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden. 

Zudem weist die Stadt darauf hin, dass Arbeitgeber*innen, beispielsweise im gewerblichen Umfeld, in einer besonderen Verantwortung für den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeitenden stehen. So müssen die Mitarbeiter*innen beispielsweise medizinische Gesichtsmasken tragen, insbesondere dann, wenn Personen aus unterschiedlichen Betrieben zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkungen – auch innerbetrieblich – und Sicherheitsmaßnahmen gelten dabei selbstverständlich auch außerhalb der Arbeitszeit oder während Transporten von oder zur Arbeitsstätte. Zudem stellt der Tatbestand, dass Infektionen nicht schnellstmöglich vollständig an das Gesundheitsamt gemeldet werden, einen schweren Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dar. Gleiches gilt für die fehlerhafte oder nicht vollständige Meldung von Kontaktketten.
 
Derzeit prüft die Stadt Möglichkeiten, um neben dem DRK-Testzentrum und der Löwen-Apotheke, mit externer Hilfe weitere Testkapazitäten für Bürger*innen zu schaffen und weitere Testzentren im Stadtgebiet einzurichten. www.emden.de/schnelltests

Im Hinblick des aktuellen Infektionsgeschehens wird die Stadt Emden bis auf Weiteres wieder täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, informieren.

Hier finden Sie einen Überblick über die verschärften Regelungen