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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Keine Hochinzidenzkommune mehr - Regeln ab Samstag

Am heutigen Freitag tritt das vierte Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft. Dieses verankert die so genannte "Notbremse" im Bundesinfektionsschutzgesetz. Demnach gibt es für Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verschärfte Regelungen (z.B. Ausgangssperre etc.) In Folge des neuen Gesetzes wird an diesem Freitag auch die Niedersächsische Landesverordnung entsprechend angepasst. 

Damit sind künftig für alle Kommunen in Deutschland die Inzidenzen des Robert- Koch-Institutes und nicht mehr die des Landesgesundheitsamtes maßgeblich. Die Zahlen des RKI werden auf Grundlage eines anderen Melde- und Betrachtungszeitraumes ermittelt, als die des NLGA. Als Kommune meldet das Emder Gesundheitsamt die aktuellen Zahlen zunächst an das Landesgesundheitsamt (NLGA). Dieses wiederum gibt sie an das RKI weiter. 

Zukünftig sind damit sowohl nach Bundes- als auch nach (neuem) Landesrecht für alle Kommunen in Deutschland die durch das Robert-Koch-Institut ermittelten 7- Tage-Inzidenzen maßgeblich, die auf Grundlage eines anderen Melde- und Betrachtungszeitraumes ermittelt werden. Das Robert-Koch-Institut weist z.B. heute für Emden einen abweichenden Inzidenzwert von 90,2 aus.
 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html 

Die Stadt Emden hatte in einer Allgemeinverfügung am 16. April den Status als Hochinzidenzkommune festgelegt. Durch die neue Verordnung des Landes ist diese Verfügung nun nicht mehr gültig. Da das RKI für Emden einen Inzidenzwert unter 100 anzeigt, ist Emden ab morgen, Samstag, dem 24. April, keine Hochinzidenzkommune mehr. Es gelten bis auf Weiteres wieder die allgemeinen Kontaktbeschränkungen der Niedersächsischen-Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. 

Vor Hintergrund der Cluster sind die Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar und es ist keine Verschärfung notwendig. Dennoch bitten wir die Bürger*innen weiterhin, die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen bestmöglich einzuhalten und Rücksicht zu nehmen. Sollte sich das Infektionsgeschehen aber in den kommenden Tagen rapide verstärken, müssten wir umgehend nachsteuern und die Regelungen verschärfen.

Damit gelten für die Stadt Emden ab morgen, Samstag, den 24. April, folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen: 
Zusammenkünfte sind nur mit Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Sportausübung: 
Erlaubt ist die sportliche Betätigung von Personen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre dürfen unter freiem Himmel in einer festen Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen mit zwei Betreuungspersonen Sport mit Kontakt betreiben.

Einrichtungen: 
Gedenkstätten, Zoos, Tierparks oder botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien oder ähnlichen Einrichtungen können unter den Voraussetzungen des § 7 (Regelungen für den Betrieb und Besuch von Einrichtungen) öffnen.

Hotels: 
Über Nacht beherbergte Gäste dürfen Speisen und Getränke unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, des Abstandsgebots und der Anforderungen des bestehenden Hygienekonzepts in den Speiseräumen einnehmen.

Einzelhandel: 
Click&meet ist unter den vorherigen Regelungen möglich. Es ist aktuell kein Test  notwendig.

Körpernahe Dienstleitungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt. Aktuell ist kein Test nötig, wenn medizinische Masken dauerhaft getragen werden können. 

Ausgangsbeschränkungen:
Aktuell gibt es in Emden keine Ausgangssperre. 

Schulen, KiTa’s, KiGa’s und Horte: 
Die derzeit an den einzelnen Einrichtungen bestehenden Szenarien werden bis zum 28.04.2021 unabhängig von geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (insbesondere § 28 b) und der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgeschrieben und fortgesetzt. Damit gelten dieselben Regelungen, wie bisher. 

Hier finden Sie die Niedersächsische Corona-Verordnung.