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Pressemitteilungen der Stadt Emden

Niedersächsische Corona-Verordnung: Anmeldung von Gottesdiensten und ähnlichen Veranstaltungen

Mit der letzten Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 25.01.2021 ist unter anderem für die kirchlichen Gemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften eine Pflicht hinzugekommen: Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen mit einer zu erwartenden Besucherzahl von zehn Personen und mehr, müssen beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Dabei muss der Veranstalter auch das individuelle Hygienekonzept für den jeweiligen Veranstaltungsraum vorlegen.

Dieses Konzept muss konkrete Maßnahmen beinhalten, die beschreiben wie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden.
Wesentliche Fragestellungen sind dabei beispielsweise die maximale Besucherzahl für den jeweiligen Raum, die Einhaltung des Mindestabstandes, Regelungen zum Ein- und Auslass (Vermeidung von Warteschlangen), die Nutzung einer Mund- Nasenbedeckung, persönliche Hygiene sowie Raumhygiene, Raumlüftung und die Benutzung sanitärer Anlagen. Zudem müssen die für das Hygienekonzept verantwortlichen Personen benannt werden.

Die Stadt Emden bittet daher alle Kirchengemeinden und sonstige Religionsgemeinschaften ihr Hygienekonzept auf Aktualität zu überprüfen und dieses beim Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung (wegbuender(at)emden.de) zeitnah einzureichen, soweit noch nicht geschehen.

Wenn Veranstaltungen nicht entsprechend angemeldet oder gegen das eigene Hygienekonzept verstoßen wird (beispielsweise bei Überschreitung der maximal zulässigen Besucherzahl), kann dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.